Vom Stimmbürger zum Stummbürger

Der bundesrätliche Angriff auf die direkte Demokratie klang schon fast unverdächtig: „Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit dem Völkerrecht verbessern.“ Der Zündstoff liegt wie immer im Konkreten: Der Bundesrat will neu Volksinitiativen vor Sammelbeginn auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht prüfen. Zwar grundsätzlich unverbindlich; die Einschätzung der Bundesverwaltung müsste jedoch auf jedem Unterschriftenbogen vermerkt werden. Die staatspolitischen Kommissionen beider Räte haben dem Vorschlag bereits zugestimmt.

Raucher kennen das bereits: „Rauchen ist tödlich“ und andere teerschwarze Prophezeiungen schmücken heute jedes Zigarettenpäckli. In Zukunft sollen amtliche Hiobsbotschaften auch auf Unterschriftenbögen stehen. Wer schon einmal Unterschriften gesammelt hat, kann sich die Konsequenzen vorstellen. Wer will sich durch eine Unterschrift schon auf quasi ungesetzliches Terrain begeben? Das Perfide ist: Was als völkerrechtlich vereinbar gilt, ist reine Ansichtssache. Völkerrecht legitimiert alles und nichts zugleich. Der Warnhinweis ist bei Lichte besehen eine Waffe für die Bundesverwaltung gegen unliebsame Volksinitiativen – solche wie die Minarettverbots- oder die Ausschaffungsinitiative.

Das ist noch nicht alles. Der Bundesrat will gleich auch noch die Gründe zur vorzeitigen Ungültigerklärung von Volksinitiativen erweitern. Gemäss bundesrätlicher Vorlage müsste das Parlament in Zukunft eine Volksinitiative für ungültig erklären, wenn „Kerngehalte verfassungsrechtlicher Grundrechte“ verletzt würden. Einen solchen Kerngehalt exakt zu ermitteln, ist etwa so schwierig, wie eine Wetterprognose für ein Jahr in die Zukunft zu erstellen. Was alles vom Kerngehalt verfassungsrechtlicher Grundrechte umfasst ist, umschreiben nicht Gesetze, sondern die Gerichte, aber hauptsächlich Rechtsprofessoren in ihren Aufsätzen. Bekanntlich entfallen auf 2 Juristen 3 verschiedene Meinungen: Ein neuer Aufsatz eines Staatsrechtlers – und schon ist möglicherweise der Kerngehalt verfassungsrechtlicher Grundrechte erweitert. Die direkte Demokratie würde zum Juristenfutter. Mit dem bundesrätlichen Vorschlag kann in Zukunft so gut wie jede Initiative ungültig sein – und damit eine unangenehme Volksabstimmung verhindert werden. Eine Beschwerdemöglichkeit bestünde nicht. Ein Fall amtlicher Willkür.

Wer mit Berufung auf irgendeinen Kerngehalt eine Abstimmung über missliebige Volksinitiativen sabotieren will, greift den Kerngehalt der Volksrechte an: Volksrechte sind ein Rettungsanker der Regierten, wenn die Regierenden vor lauter „political correctness“ die Sorgen der Menschen aus den Augen verloren haben. Sie schützen das Volk vor der Willkür der Mächtigen. Deshalb dürfen nie die Mächtigen willkürlich entscheiden können, wann das Volk abstimmen darf. Ansonsten wird der Stimmbürger zum Stummbürger.

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