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Der Gemeinderat wird eingeladen, folgendes
Anliegen zu prüfen:
Der
Gemeinderat beschliesst Massnahmen, wonach Sozialhilfebezüger – im Rahmen des
übergeordneten Rechts – einen obligatorischen Arbeitseinsatz absolvieren
müssen, bevor sie in den Genuss von Sozialhilfeleistungen kommen.
Begründung:
Handlungsbedarf
in der Sozialpolitik tut Not, auch in Langenthal: Die Sozialhilfekosten in
unserer Gemeinde kannten in den letzten Jahren nur eine Richtung: Steil nach
oben. Selbst in wirtschaftlich guten Zeiten erhöhten sich in Langenthal wie
auch im ganzen Kanton Bern die Sozialhilfekosten. Gemäss den Angaben in der
Gemeinderechnung 2009 betragen die aktuellen Sozialhilfekosten in Langenthal
Fr. 15´380´392.97. Im Jahr 2003 waren es noch Fr. 8´703´514.25.
Sozialhilfebezüger
sollen deshalb wo immer möglich zuerst zu einem obligatorischen Arbeitseinsatz
verpflichtet werden, bevor sie in den Genuss von Sozialhilfeleistungen kommen.
Wer nicht arbeiten will, soll auch kein Anrecht auf Sozialhilfe erhalten. Das
Instrument wurde in der Stadt Winterthur im Jahre 2001 als Pilotprojekt
(Projekt „Passage“) getestet. Das Instrument bewährte sich und ist seither fester
Bestandteil der Winterthurer Sozialpolitik. Für Fälle von Sozialhilfebezug
aufgrund von Krankheit, Betreuungspflichten, Ausbildung, akuter
Suchtproblematik etc. sind Ausnahmen vorgesehen. Zweckmässigkeit und
Verhältnismässigkeit bleiben damit garantiert. Nur die Hälfte aller Personen,
welche im Rahmen des Projektes „Passage“ zu einem obligatorischen
Arbeitseinsatz verpflichtet wurden, mussten danach noch längerfristig in die
Sozialhilfe aufgenommen werden. Die anderen fanden eine feste Stelle oder
traten den Arbeitseinsatz gar nicht erst an. Dann aber floss auch keine
Sozialhilfe.
Es
ist deshalb zu prüfen, auch in Langenthal Sozialhilfebezüger grundsätzlich zu einem
obligatorischen Arbeitseinsatz zu verpflichten, bevor diese in den Genuss von
Sozialhilfeleistungen kommen. Die bereits gemachten Bemühungen sind
auszuweiten. Ein entsprechendes Angebot an sinnvoller Arbeit lässt sich
möglicherweise durch vermehrte Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und
Privaten bereitstellen. Geprüft werden soll schliesslich, ob und wie die
gemachten Aufwendungen im Lastenausgleich geltend gemacht werden können.
Die
Unterzeichnenden gehen davon aus, dass zur Umsetzung des postulierten Anliegens
keine zusätzlichen Stellenprozente in der Verwaltung benötigt werden.
Patrick
Freudiger und Mitunterzeichnende
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