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Postulat „Zuerst Arbeit, dann Sozialhilfe – für einen obligatorischen Arbeitseinsatz von Sozialhilfebezügern“


Der Gemeinderat wird eingeladen, folgendes Anliegen zu prüfen:

Der Gemeinderat beschliesst Massnahmen, wonach Sozialhilfebezüger – im Rahmen des übergeordneten Rechts – einen obligatorischen Arbeitseinsatz absolvieren müssen, bevor sie in den Genuss von Sozialhilfeleistungen kommen.

Begründung:

Handlungsbedarf in der Sozialpolitik tut Not, auch in Langenthal: Die Sozialhilfekosten in unserer Gemeinde kannten in den letzten Jahren nur eine Richtung: Steil nach oben. Selbst in wirtschaftlich guten Zeiten erhöhten sich in Langenthal wie auch im ganzen Kanton Bern die Sozialhilfekosten. Gemäss den Angaben in der Gemeinderechnung 2009 betragen die aktuellen Sozialhilfekosten in Langenthal Fr. 15´380´392.97. Im Jahr 2003 waren es noch Fr. 8´703´514.25.

Sozialhilfebezüger sollen deshalb wo immer möglich zuerst zu einem obligatorischen Arbeitseinsatz verpflichtet werden, bevor sie in den Genuss von Sozialhilfeleistungen kommen. Wer nicht arbeiten will, soll auch kein Anrecht auf Sozialhilfe erhalten. Das Instrument wurde in der Stadt Winterthur im Jahre 2001 als Pilotprojekt (Projekt „Passage“) getestet. Das Instrument bewährte sich und ist seither fester Bestandteil der Winterthurer Sozialpolitik. Für Fälle von Sozialhilfebezug aufgrund von Krankheit, Betreuungspflichten, Ausbildung, akuter Suchtproblematik etc. sind Ausnahmen vorgesehen. Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit bleiben damit garantiert. Nur die Hälfte aller Personen, welche im Rahmen des Projektes „Passage“ zu einem obligatorischen Arbeitseinsatz verpflichtet wurden, mussten danach noch längerfristig in die Sozialhilfe aufgenommen werden. Die anderen fanden eine feste Stelle oder traten den Arbeitseinsatz gar nicht erst an. Dann aber floss auch keine Sozialhilfe.

Es ist deshalb zu prüfen, auch in Langenthal Sozialhilfebezüger grundsätzlich zu einem obligatorischen Arbeitseinsatz zu verpflichten, bevor diese in den Genuss von Sozialhilfeleistungen kommen. Die bereits gemachten Bemühungen sind auszuweiten. Ein entsprechendes Angebot an sinnvoller Arbeit lässt sich möglicherweise durch vermehrte Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und Privaten bereitstellen. Geprüft werden soll schliesslich, ob und wie die gemachten Aufwendungen im Lastenausgleich geltend gemacht werden können.

Die Unterzeichnenden gehen davon aus, dass zur Umsetzung des postulierten Anliegens keine zusätzlichen Stellenprozente in der Verwaltung benötigt werden.

Patrick Freudiger und Mitunterzeichnende

 


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