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Motion "Mehr Sicherheit durch Videokameras im öffentlichen Raum"


Der Gemeinderat wird beauftragt, zu Handen des Stadtrates

  • eine Vorlage auszuarbeiten, mit welcher die Stadt Langenthal mit Zustimmung der Kantonspolizei Videokameras an neuralgischen Stellen im öffentlichen Raum bzw. zum Schutz gefährdeter öffentlicher Gebäude installieren kann (insbesondere Bahnhof, Affenplatz, Schulareal Kreuzfeld).

Begründung:

Mit der Teilrevision des PolG vom 4.9.2008 ist es Gemeinden möglich, mit Zustimmung der Kantonspolizei an öffentlichen/allgemein zugänglichen Räumen bzw. zum Schutz öffentlicher/allgemein zugänglicher Gebäude Videokameras zu installieren (Art. 51a und b PolG, Art. 8 VidV).

Solche Kameras eignen sich für jene Örtlichkeiten, wo erfahrungsgemäss das Risiko von Rechtsbrüchen erhöht ist sowie dort, wo Räume durch ihre Beschaffenheit zu kriminellen Aktivitäten geradezu einladen. Das betrifft in Langenthal insbesondere die Bereiche Bahnhof, Affenplatz und Schulareal Kreuzfeld. Die Aufzählung ist selbstverständlich nicht abschliessend und kann bei der Ausarbeitung der konkreten Vorlage angepasst werden.

Die Polizeieinheiten können nicht ständig in den Räumen mit erhöhtem Risiko von Rechtsbrüchen präsent sein. Um auch an diesen Orten rund um die Uhr mehr Sicherheit zu schaffen und gleichzeitig die Einheiten der uniformierten Polizei entlasten zu können, drängt sich die Installation von Videokameras auf. Um berechtigen Bedenken des Datenschutzes Rechnung zu tragen, sind die Videokameras auf neuralgische Stellen zu beschränken.

Die Umsetzung der Motion kann in das zu erarbeitende Sicherheitskonzept einfliessen.

Patrick Freudiger, Albert Schaller und Mitunterzeichnende


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