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Der Gemeinderat wird beauftragt, zu Handen
des Stadtrates
- eine Vorlage auszuarbeiten, mit welcher die
Stadt Langenthal mit Zustimmung der Kantonspolizei Videokameras an neuralgischen
Stellen im öffentlichen Raum bzw. zum Schutz gefährdeter öffentlicher Gebäude installieren
kann (insbesondere Bahnhof, Affenplatz, Schulareal Kreuzfeld).
Begründung:
Mit
der Teilrevision des PolG vom 4.9.2008 ist es Gemeinden möglich, mit Zustimmung
der Kantonspolizei an öffentlichen/allgemein zugänglichen Räumen bzw. zum
Schutz öffentlicher/allgemein zugänglicher Gebäude Videokameras zu installieren
(Art. 51a und b PolG, Art. 8 VidV).
Solche
Kameras eignen sich für jene Örtlichkeiten, wo erfahrungsgemäss das Risiko von
Rechtsbrüchen erhöht ist sowie dort, wo Räume durch ihre Beschaffenheit zu
kriminellen Aktivitäten geradezu einladen. Das betrifft in Langenthal insbesondere
die Bereiche Bahnhof, Affenplatz und Schulareal Kreuzfeld. Die Aufzählung ist
selbstverständlich nicht abschliessend und kann bei der Ausarbeitung der
konkreten Vorlage angepasst werden.
Die
Polizeieinheiten können nicht ständig in den Räumen mit erhöhtem Risiko von
Rechtsbrüchen präsent sein. Um auch an diesen Orten rund um die Uhr mehr
Sicherheit zu schaffen und gleichzeitig die Einheiten der uniformierten Polizei
entlasten zu können, drängt sich die Installation von Videokameras auf. Um
berechtigen Bedenken des Datenschutzes Rechnung zu tragen, sind die
Videokameras auf neuralgische Stellen zu beschränken.
Die
Umsetzung der Motion kann in das zu erarbeitende Sicherheitskonzept
einfliessen.
Patrick Freudiger, Albert Schaller und
Mitunterzeichnende
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