|
Der Gemeinderat wird beauftragt, zu Handen des Stadtrates
- ein Inventar sämtlicher Verkehrsberuhigungsmassnahmen,
welche der Stadtrat gutgeheissen hat, in Langenthal zu erstellen
- Darin sollen die einzelnen Massnahmen überprüft werden,
namentlich unter den Gesichtspunkten:
o Wirksamkeit
betr. Verkehrssicherheit und Lärmreduktion o Verhältnismässigkeit
der Verkehrseinschränkungen o Zumutbarkeit
des Mehrverkehrs für andere (Wohn-)Gebiete aufgrund von Verkehrsbeschränkungen:
Belastungsgerechtigkeit o Unerwünschte
Nebenfolgen für die Umwelt sowie Lärmbelastung aufgrund von wiederholtem
Bremsen, Anhalten und wieder Anfahren
- Gestützt auf den vom Gemeinderat vorgelegten Bericht
soll der Stadtrat beschliessen können, welche Verkehrsberuhigungsmassnahmen er
wieder aufheben oder allenfalls durch andere, geeignete Massnahmen ersetzen will.
Begründung: In Langenthal sind mittlerweile zahlreiche Massnahmen zur sogenannten Verkehrsberuhigung
beschlossen und umgesetzt worden (z.B. Grubenstrasse, Weststrasse,
Gaswerkstrasse). Etliche davon sind vom Stadtrat mittels Kreditbeschluss
gutgeheissen worden. Diese Massnahmen sollten einer vertieften Überprüfung
unterzogen werden. Das zwingt Gemeinde- und Stadtrat, sich über die
Auswirkungen der beschlossenen Massnahmen Gedanken zu machen. Denn es lässt
sich mit Fug bezweifeln, dass all die eingeführten Massnahmen zur
Verkehrsberuhigung zweckmässig sind bzw. den Verkehr in einem
verhältnismässigen Ausmass beschränken. Vielmehr sind einige der Massnahmen in
der Praxis zu Verkehrsbehinderungs- und Verkehrsbelästigungsmassnahmen mutiert,
etwa an der Grubenstrasse. Das Interesse der Verkehrssicherheit umfasst aber
gerade nicht solche Massnahmen, die rein oder überwiegend schikanösen Charakter
haben, da sich die gewünschten Lenkungswirkungen – sofern überhaupt nötig – auch
mit milderen Mitteln erreichen liessen. Derartige schikanöse Einschränkungen
haben zudem auch negative Folgen auf die Umwelt. Laufend sich wiederholende
Brems-, Anhalte- und Anfahrmanöver führen zu mehr Emissionen als eine
Durchfahrt mit konstanter Geschwindigkeit. Im Übrigen ist zu bedenken, dass Verkehrsbeschränkungen
den Verkehr meistens nicht verringern, sondern auf andere Gebiete (auch
Wohngebiete!) verlagern. Dieser Gedanke
der Belastungsgerechtigkeit ist in der bisherigen politischen Diskussion um
Verkehrsberuhigungsmassnahmen vernachlässigt worden.
Patrick Freudiger
|