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Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat
eine Vorlage zur Schaffung einer besonderen Einbürgerungskommission zu
unterbreiten, nämlich:
- Die
Einbürgerungskommission ist eine ständige Kommission gemäss Art. 72 der
Gemeindeordnung.
- Die
Einbürgerungskommission hat die bisher der Kommission für öffentliche
Sicherheit (KöS) zugewiesenen Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes
als vorberatende Behörde zu Handen des Gemeinderates zu behandeln.
- Es
ist sicherzustellen, dass die Gesuchsteller vor der Kommission persönlich
zu erscheinen haben.
- Die
Motion kann in der derzeit laufenden Revision der Gemeindeordnung
umgesetzt werden.
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