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Motion "Einbürgerungskommission"


Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat eine Vorlage zur Schaffung einer besonderen Einbürgerungskommission zu unterbreiten, nämlich:

  • Die Einbürgerungskommission ist eine ständige Kommission gemäss Art. 72 der Gemeindeordnung.
  • Die Einbürgerungskommission hat die bisher der Kommission für öffentliche Sicherheit (KöS) zugewiesenen Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes als vorberatende Behörde zu Handen des Gemeinderates zu behandeln.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Gesuchsteller vor der Kommission persönlich zu erscheinen haben.
  • Die Motion kann in der derzeit laufenden Revision der Gemeindeordnung umgesetzt werden.

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