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Interpellation Klarheit zum Baugesuch Nr. 066-2006 betr. Liegenschaft Bützbergstrasse 101a Langenthal (Vergrösserung des Vereins- und Gebetsraumes, Erstellen eines Minaretts und einer Dachkuppe usw.)


Der Gemeinderat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

  • Ist die heutige Nutzung der Liegenschaft Bützbergstrasse 101a zonenkonform?
  • Warum hat der Gemeinderat keine Planungszone gemäss Art. 62 ff des bernischen Baugesetzes im Gebiet der obgenannten Liegenschaft erlassen?

Begründung
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern hat im fraglichen Bauentscheid verschiedene Mängel festgestellt und die Sache an die Gemeinde Langenthal zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Die Begründung der BVE wirft die Frage auf, ob bereits die heutige Nutzung der Liegenschaft rechtmässig ist und der Bewilligung von 1994 noch entspricht.

Der Gemeinderat hat im letzten Herbst darauf verzichtet, im Gebiet der heutigen Moschee eine Planungszone zu erlassen. Dieses Instrument hätte es erlaubt, die politische Diskussion um den Minarettbau in der dafür erforderlichen Zeitspanne führen zu können. Die ablehnende Haltung des Gemeinderates gegenüber einer Planungszone hat dazu geführt, dass die baurechtliche Beurteilung des Gesuches bereits vorgenommen wurde, bevor die politische Diskussion auch nur ansatzweise zu Ende geführt werden konnte.

Patrick Freudiger


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