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Der Gemeinderat wird ersucht,
folgende Fragen zu beantworten:
- Ist die heutige Nutzung der Liegenschaft Bützbergstrasse
101a zonenkonform?
- Warum hat der Gemeinderat keine Planungszone gemäss
Art. 62 ff des bernischen Baugesetzes im Gebiet der obgenannten
Liegenschaft erlassen?
Begründung Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern hat im fraglichen
Bauentscheid verschiedene Mängel festgestellt und die Sache an die Gemeinde
Langenthal zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Die Begründung der BVE wirft die
Frage auf, ob bereits die heutige Nutzung der Liegenschaft rechtmässig ist und
der Bewilligung von 1994 noch entspricht.
Der Gemeinderat hat im letzten Herbst darauf verzichtet, im Gebiet der
heutigen Moschee eine Planungszone zu erlassen. Dieses Instrument hätte es
erlaubt, die politische Diskussion um den Minarettbau in der dafür
erforderlichen Zeitspanne führen zu können. Die ablehnende Haltung des
Gemeinderates gegenüber einer Planungszone hat dazu geführt, dass die
baurechtliche Beurteilung des Gesuches bereits vorgenommen wurde, bevor die
politische Diskussion auch nur ansatzweise zu Ende geführt werden konnte.
Patrick Freudiger
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