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Interpellation „Lehren für die Stadt Langenthal aus dem Entscheid der kantonalen Baudirektion zum Baugesuch der islamischen Glaubensgemeinschaft (Vergrösserung des bestehenden Vereins- und Gebetsraumes, Fassadensanierung, Erstellen von Minarett und Dachkuppel, Erstellen von neuen Nasszellen)“


Der Gemeinderat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie erklärt es sich der Gemeinderat, dass die von der Stadt Langenthal vorgenommene baurechtliche Beurteilung des Bauvorhabens der islamischen Glaubensgemeinschaft gleich zwei Mal von der oberen Instanz mehrheitlich verworfen wurde.
  1. Welche Lehren zieht die Stadt Langenthal aus der offenbar etwas vorschnell erteilten Bewilligung für eine Vergrösserung des bestehenden Vereins- und Gebetsraumes, der Fassadensanierung und dem Erstellen von neuen Nasszellen?

 

Begründung:

Mit Entscheid vom 20. September 2010 hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) den Bau eines Minaretts in Langenthal zwar bewilligt, jedoch wird sich das Verwaltungsgericht aufgrund einer eingereichten Beschwerde noch damit zu befassen haben.

Nicht bestritten wurde die Streitsache aber insofern, als es um die Vergrösserung des bestehenden Vereins- und Gebetsraumes, die Fassadensanierung und das Erstellen von neuen Nasszellen geht. Hier hat die BVE den Gesamtentscheid der Stadt Langenthal aufgehoben. Eine Beschwerde dagegen ist nicht erhoben worden.

Bereits mit Entscheid vom 16. April 2007 musste die BVE das Baugesuch aufgrund verschiedenster Mängel an die Stadt Langenthal zurückweisen, nachdem Letztere das Gesuch bewilligt hatte. Wörtlich hielt die BVE damals fest: „Die Vorinstanz hat den Sachverhalt in verschiedenen Punkten ungenügend abgeklärt. Die BVE kann ohne Nutzungs- und Betriebskonzept nicht beurteilen, ob das Vorhaben zonenkonform ist. … Weiter fehlt jede Abklärung, ob es zum Führen des gastgewerblichen Vereinslokals einer gastgewerblichen Bewilligung bedarf. … Es ist auch nicht klar, ob von der gesetzlich vorgesehenen Bandbreite der Abstellplätze abgewichen werden muss.“

Es stellt sich die Frage, weshalb die Stadt Langenthal in der baurechtlichen Beurteilung des Baugesuchs der islamischen Gesellschaft (abgesehen von der Frage des Minaretts und der Dachkuppel) gleich zwei Mal von der BVE zurückgepfiffen worden ist.

Zur Debatte steht nicht grundsätzlich die Baubewilligungspraxis der Stadt Langenthal bei Wohn- und Gewerbebauten. Schon gar nicht soll einer generellen Verschärfung der Baubewilligungspraxis das Wort geredet werden. Es wäre aber fatal, wenn in religiös-politisch derart sensiblen Angelegenheiten wie im vorliegenden Fall Baugesuche vorschnell oder gar aus falscher Rücksicht bewilligt würden.

Patrick Freudiger


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