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Der
Gemeinderat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie erklärt es sich der Gemeinderat, dass die von
der Stadt Langenthal vorgenommene baurechtliche
Beurteilung des Bauvorhabens der islamischen Glaubensgemeinschaft gleich
zwei Mal von der oberen Instanz mehrheitlich verworfen wurde.
- Welche Lehren zieht die Stadt Langenthal aus der
offenbar etwas vorschnell erteilten Bewilligung für eine Vergrösserung
des bestehenden Vereins- und Gebetsraumes, der Fassadensanierung und dem Erstellen
von neuen Nasszellen?
Begründung:
Mit
Entscheid vom 20. September 2010 hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
des Kantons Bern (BVE) den Bau eines Minaretts in Langenthal zwar bewilligt,
jedoch wird sich das Verwaltungsgericht aufgrund einer eingereichten Beschwerde
noch damit zu befassen haben.
Nicht
bestritten wurde die Streitsache aber insofern, als es um die Vergrösserung
des bestehenden Vereins- und Gebetsraumes, die Fassadensanierung und das Erstellen
von neuen Nasszellen geht. Hier hat die BVE den Gesamtentscheid der Stadt Langenthal
aufgehoben. Eine Beschwerde dagegen ist nicht erhoben worden.
Bereits mit
Entscheid vom 16. April 2007 musste die BVE das Baugesuch aufgrund verschiedenster
Mängel an die Stadt Langenthal zurückweisen, nachdem Letztere das Gesuch
bewilligt hatte.
Wörtlich hielt die BVE damals fest: „Die
Vorinstanz hat den Sachverhalt in verschiedenen Punkten ungenügend abgeklärt.
Die BVE kann ohne Nutzungs- und Betriebskonzept nicht beurteilen, ob das
Vorhaben zonenkonform ist. … Weiter fehlt jede Abklärung, ob es zum Führen des
gastgewerblichen Vereinslokals einer gastgewerblichen Bewilligung bedarf. … Es
ist auch nicht klar, ob von der gesetzlich vorgesehenen Bandbreite der
Abstellplätze abgewichen werden muss.“
Es stellt sich die Frage,
weshalb die Stadt Langenthal in der baurechtlichen Beurteilung des Baugesuchs
der islamischen Gesellschaft (abgesehen von der Frage des Minaretts und der
Dachkuppel) gleich zwei Mal von der BVE zurückgepfiffen worden ist.
Zur Debatte steht nicht grundsätzlich
die Baubewilligungspraxis der Stadt Langenthal bei Wohn- und Gewerbebauten. Schon
gar nicht soll einer generellen Verschärfung der Baubewilligungspraxis das Wort
geredet werden. Es wäre aber fatal, wenn in religiös-politisch derart sensiblen
Angelegenheiten wie im vorliegenden Fall Baugesuche vorschnell oder gar aus
falscher Rücksicht bewilligt würden.
Patrick Freudiger
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