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Der bundesrätliche Angriff auf die
direkte Demokratie klang schon fast unverdächtig: „Vereinbarkeit von
Volksinitiativen mit dem Völkerrecht verbessern.“ Der Zündstoff liegt wie immer
im Konkreten: Der Bundesrat will neu Volksinitiativen vor Sammelbeginn auf ihre
Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht prüfen. Zwar grundsätzlich unverbindlich; die
Einschätzung der Bundesverwaltung müsste jedoch auf jedem Unterschriftenbogen
vermerkt werden. Die staatspolitischen Kommissionen beider Räte haben dem
Vorschlag bereits zugestimmt.
Raucher kennen das bereits: „Rauchen
ist tödlich“ und andere teerschwarze Prophezeiungen schmücken heute jedes Zigarettenpäckli.
In Zukunft sollen amtliche Hiobsbotschaften auch auf Unterschriftenbögen
stehen. Wer schon einmal Unterschriften gesammelt hat, kann sich die
Konsequenzen vorstellen. Wer will sich durch eine Unterschrift schon auf quasi
ungesetzliches Terrain begeben? Das Perfide ist: Was als völkerrechtlich
vereinbar gilt, ist reine Ansichtssache. Völkerrecht legitimiert alles und
nichts zugleich. Der Warnhinweis ist bei Lichte besehen eine Waffe für die
Bundesverwaltung gegen unliebsame Volksinitiativen – solche wie die
Minarettverbots- oder die Ausschaffungsinitiative.
Das ist noch nicht alles. Der
Bundesrat will gleich auch noch die Gründe zur vorzeitigen Ungültigerklärung von
Volksinitiativen erweitern. Gemäss bundesrätlicher Vorlage müsste das Parlament
in Zukunft eine Volksinitiative für ungültig erklären, wenn „Kerngehalte
verfassungsrechtlicher Grundrechte“ verletzt würden. Einen solchen Kerngehalt exakt
zu ermitteln, ist etwa so schwierig, wie eine Wetterprognose für ein Jahr in
die Zukunft zu erstellen. Was alles vom Kerngehalt verfassungsrechtlicher
Grundrechte umfasst ist, umschreiben nicht Gesetze, sondern die Gerichte, aber hauptsächlich
Rechtsprofessoren in ihren Aufsätzen. Bekanntlich entfallen auf 2 Juristen 3
verschiedene Meinungen: Ein neuer Aufsatz eines Staatsrechtlers – und schon ist
möglicherweise der Kerngehalt verfassungsrechtlicher Grundrechte erweitert. Die
direkte Demokratie würde zum Juristenfutter. Mit dem bundesrätlichen Vorschlag kann
in Zukunft so gut wie jede Initiative ungültig sein – und damit eine unangenehme
Volksabstimmung verhindert werden. Eine Beschwerdemöglichkeit bestünde nicht.
Ein Fall amtlicher Willkür.
Wer mit Berufung auf irgendeinen
Kerngehalt eine Abstimmung über missliebige Volksinitiativen sabotieren will,
greift den Kerngehalt der Volksrechte an: Volksrechte sind ein Rettungsanker der
Regierten, wenn die Regierenden vor lauter „political correctness“ die Sorgen
der Menschen aus den Augen verloren haben. Sie schützen das Volk vor der
Willkür der Mächtigen. Deshalb dürfen nie die Mächtigen willkürlich entscheiden
können, wann das Volk abstimmen darf. Ansonsten wird der Stimmbürger zum
Stummbürger.
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