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Stasi-Steinbrück


Thomas von Aquin, ein bedeutender Kirchenlehrer des Mittelalters, lehrte: „Steuern sind ein erlaubter Fall von Diebstahl“. Folglich wären Steuerverwaltungen also ein erlaubter Fall von organisierter Kriminalität.

Die heutige Praxis bestätigt dies bisweilen. Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) macht keinen Hehl aus seiner Abneigung gegen die Schweizer Finanzpolitik, die mit Bankkundengeheimnis und attraktivem Steuersystem die Freiheit des Bürgers hoch gewichtet: Die Schweiz gehöre auf die schwarze OECD-Liste der Länder mit unfairem Steuerwettbewerb. Was Steinbrück dagegen unter fair versteht, wird mit Blick auf sein Land klar: In Deutschland werden einem Single z.B. von einem Euro Lohnerhöhung fast 66% mit Steuern und Abgaben wieder weggenommen. Das Land ist zu einer Art DDR light mutiert.

Die EU scheint Stasi-Steinbrücks Steuerpolitik nicht abgeneigt zu sein. Die freiheitliche Steuerpolitik einzelner Schweizer Kantone erachtet die EU als unerlaubte staatliche Beihilfe. Steuererleichterungen können indes nur dann eine unerlaubte Beihilfe sein, wenn der Staat Allmacht über privates Eigentum beansprucht und den Menschen dann mit Steuererleichterungen eine Gefälligkeitshandlung erweist. Der erlaubte Diebstahl wird zum moralisch unbedenklichen Rechtsanspruch des Fiskus gegen seine Steuerzahler.

Bankgeheimnis und Steuersouveränität sind immer wieder Zielscheibe von Erpressungen aus Brüssel und Berlin. Wie reagiert der Bundesrat? Bereits macht sich die Schweiz im Rahmen des Zinsbesteuerungsabkommens zum Steuereintreiber für die EU. Bereits hat die Schweiz das Bankkundengeheimnis bei den indirekten Steuern fallen gelassen. Trotz anfänglicher Anzeichen von Verteidigungsbereitschaft wird es wohl auch für den Schweizer Steuerföderalismus eine Frage der Zeit sein, bis er der bundesrätlichen Kuschel-Kapitulation zum Opfer fällt.

Denn unsere bundesrätlichen Landesmütter und –väter haben es versäumt, für das Verspielen der Schweizer Trümpfe im Rahmen der bilateralen Verträge angemessene Gegenleistungen zu verlangen. Z.B. bei der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien: Personenfreizügigkeit mit den beiden korruptesten Ländern Europas wäre selbst der EU eine verbindliche Anerkennung unserer Steuersouveränität wert gewesen. Nun touren Bundesräte im Land herum und machen den Stimmbürgern Bulgarien und Rumänien ohne Gegenleistung von Seiten der EU schmackhaft. Man könnte von Landes-Rabeneltern sprechen. Im Zivilleben würde eine Erziehungsbehörde solchen Eltern das Sorgerecht entziehen.

Stasi-Steinbrück und seine Freunde von der organisierten Brüsseler Steuerkriminalität freut´s: Sie können weiterhin auf die Schweiz einhacken: Rabenschwarze Aussichten.


hinauf