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Thomas von Aquin, ein bedeutender
Kirchenlehrer des Mittelalters, lehrte: „Steuern sind ein erlaubter Fall von
Diebstahl“. Folglich wären Steuerverwaltungen also ein erlaubter Fall von
organisierter Kriminalität.
Die heutige Praxis bestätigt dies bisweilen.
Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) macht keinen Hehl aus seiner
Abneigung gegen die Schweizer Finanzpolitik, die mit Bankkundengeheimnis und
attraktivem Steuersystem die Freiheit des Bürgers hoch gewichtet: Die Schweiz
gehöre auf die schwarze OECD-Liste der Länder mit unfairem Steuerwettbewerb. Was
Steinbrück dagegen unter fair versteht, wird mit Blick auf sein Land klar: In
Deutschland werden einem Single z.B. von einem Euro Lohnerhöhung fast 66% mit
Steuern und Abgaben wieder weggenommen. Das Land ist zu einer Art DDR light mutiert.
Die EU scheint Stasi-Steinbrücks Steuerpolitik
nicht abgeneigt zu sein. Die freiheitliche Steuerpolitik einzelner Schweizer
Kantone erachtet die EU als unerlaubte staatliche Beihilfe. Steuererleichterungen
können indes nur dann eine unerlaubte Beihilfe sein, wenn der Staat Allmacht
über privates Eigentum beansprucht und den Menschen dann mit Steuererleichterungen
eine Gefälligkeitshandlung erweist. Der erlaubte Diebstahl wird zum moralisch
unbedenklichen Rechtsanspruch des Fiskus gegen seine Steuerzahler.
Bankgeheimnis und Steuersouveränität sind
immer wieder Zielscheibe von Erpressungen aus Brüssel und Berlin. Wie reagiert
der Bundesrat? Bereits macht sich die Schweiz im Rahmen des
Zinsbesteuerungsabkommens zum Steuereintreiber für die EU. Bereits hat die
Schweiz das Bankkundengeheimnis bei den indirekten Steuern fallen gelassen. Trotz
anfänglicher Anzeichen von Verteidigungsbereitschaft wird es wohl auch für den
Schweizer Steuerföderalismus eine Frage der Zeit sein, bis er der bundesrätlichen
Kuschel-Kapitulation zum Opfer fällt.
Denn unsere bundesrätlichen Landesmütter
und –väter haben es versäumt, für das Verspielen der Schweizer Trümpfe im
Rahmen der bilateralen Verträge angemessene Gegenleistungen zu verlangen. Z.B. bei
der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien:
Personenfreizügigkeit mit den beiden korruptesten Ländern Europas wäre selbst
der EU eine verbindliche Anerkennung unserer Steuersouveränität wert gewesen. Nun
touren Bundesräte im Land herum und machen den Stimmbürgern Bulgarien und
Rumänien ohne Gegenleistung von Seiten der EU schmackhaft. Man könnte von
Landes-Rabeneltern sprechen. Im Zivilleben würde eine Erziehungsbehörde solchen
Eltern das Sorgerecht entziehen.
Stasi-Steinbrück und seine Freunde von der
organisierten Brüsseler Steuerkriminalität freut´s: Sie können weiterhin auf
die Schweiz einhacken: Rabenschwarze Aussichten.
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