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Vor rund fünf Jahren ist die Schweiz dem
Schengener Vertrag beigetreten. Während der versprochene Sicherheitsgewinn
bisher nicht eingetreten ist, hat die Brüsseler Regulierungsdichte hierzulande dafür
umso massiver eingeschlagen. Nicht weniger als 100 Mal hat die Schweiz seither
bereitwillig ihre eigene Rechtsordnung dem Schengen-Recht angepasst.
Souveränität sieht anders aus.
Besonders betroffen ist das
Waffenrecht. Mit einer Schengen-bedingten Anpassung wurden per Dezember 2008 der
Besitz bestimmter Waffen verboten sowie eine Markierungspflicht für Feuerwaffen
eingeführt. Der Erwerb einer Waffe unter Privaten wurde verbürokratisiert. Auch
die Taschenmunition mussten die Wehrmänner bereits abgeben. Weitere
Einschränkungen stehen kurz bevor: Die Aufbewahrungsdauer der Waffenbücher soll
auf 20 Jahre verlängert werden. Zur Abstimmung bereit steht schliesslich die
Antiwaffen-Initiative linker Kreise: Beim Waffenerwerb müsste man zukünftig einen
Bedürfnisnachweis erbringen, und die Armeewaffe würde ins Zeughaus verbannt.
Der Trend zur Entwaffnung ist sehr zur Freude
etablierter Politiker. Ruth Metzler, damals noch Bundesrätin der CVP, verkündete
schon 2003: „Es ist beunruhigend, wie viele Waffen wir in der Schweiz haben“.
Der grüne Nationalrat Jo Lang verstieg sich gar zur Aussage, mit der
Entwaffnung der Bürger eine „Zivilisierung der Köpfe“ zu fördern.
Historisch gesehen stehen
Einschränkungen des freien Waffenbesitzes unter einem schlechten Stern. Schon der
italienische Staatsphilosoph Niccolò Machiavelli riet 1513: „Wenn du jedoch die
Untertanen entwaffnest, beginnst du, sie zu beleidigen; du zeigst nämlich, dass
du ihnen gegenüber Misstrauen hegst, sei es aus Feigheit, sei es aus zu
geringem Vertrauen“. Es war bezeichnenderweise Adolf Hitler, der gut 400 Jahre
später in seinen Tagebüchern notierte: Der grösste Unsinn, den man in den besetzten
Ostgebieten machen könnte, sei der, den unterworfenen Völkern Waffen zu geben.
Die Geschichte lehre, dass alle Herrenvölker untergegangen seien, nachdem sie
den von ihnen unterworfenen Völkern Waffen bewilligt hatten.
Im eigenen Land hatte Hitler übrigens
leichtes Spiel. In Zeiten der Weimarer Republik wurden Waffenregister geführt
aus Angst, Waffen könnten in die falschen Hände geraten. Allerdings kamen dann
nicht die Waffen, sondern die Waffenregister in die falschen Hände. Die Nazis
brauchten die registrierten Waffenbesitzer nur noch zu enteignen. Die Weimarer
Bürokraten hatten gute Vorarbeit geleistet. Der amerikanische Historiker
Stephen Halbrook hat nachgewiesen, dass die systematische Entwaffnung von
Regimefeinden und Juden den Holocaust mit ermöglichte.
Ein freies Waffenrecht ist eben
keine leere Folklore. Es ist Ausdruck und Ergebnis der Erfahrung, dass der Staat
niemals allmächtig werden darf.
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