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Nicht die Waffe ist das Problem


Sollte die Fluggesellschaft „American Airlines“ verboten werden, weil islamische Extremisten eine Boeing ins World Trade Center gesteuert haben? Nein! Sollen wir die SBB abschaffen, weil jedes Jahr Menschen vor den fahrenden Zug springen? Wohl kaum! Geben wir dem Schüler recht, der nach einer ungenügenden Note seinen Füller verteufelt, aus dessen Feder die falschen Antworten stammen? Sicher nicht! Verbieten wir Autos, nachdem ein Raser jemanden zu Tode gefahren hat? Niemals!

Das tönt banal, ist es aber offenbar nicht. Ersetzen wir einmal das Auto durch eine Schusswaffe und den Raser durch einen bewaffneten Einbrecher: Verbieten wir Schusswaffen, weil der Einbrecher zur Waffe greift und einen Menschen tötet? Geht es nach den vereinigten Linken und Armeeabschaffern: Ja. Jene Kreise lancierten die Antiwaffen-Initiative, über die wir am 13. Februar abstimmen. Diese will Armeewaffen ins Zeughaus verbannen, für den Waffenerwerb einen Bedürfnisnachweis einführen und einzelne Waffenkategorien vollständig verbieten.

Aber sowenig wie der Füller das Problem bei der ungenügenden Note ist, sowenig wird auch ein Staat sicherer, wenn er das Waffenrecht verschärft. Entwaffnet werden einzig die Rechtschaffenen. Wer dagegen kriminell ist, wird auch schärfere Waffengesetze nicht respektieren. Ansonsten gäbe es in der Schweiz kein einziges Schusswaffenverbrechen von Personen z.B. aus der Türkei oder dem Kosovo. Denn Angehörigen dieser Staaten ist heute gemäss Art. 12 der Waffenverordnung der Waffenbesitz generell untersagt. Aber die Realität hält sich eben nicht immer an den Gesetzestext.

Die Schweiz ist mit ihrem freiheitlichen Waffenrecht bisher ausgezeichnet gefahren. Im zweiten Weltkrieg garantierte die Waffe zu Hause eine schnelle Mobilisierung der Milizarmee und war damit ein Trumpf in der Landesverteidigung. Die Armeewaffe zu Hause ist Symbol und Element der Landesverteidigung und damit des Schutzes der Freiheit. Auch heute noch: Der Armeeangehörige trainiert jedes Jahr an Veranstaltungen wie dem Feldschiessen oder Obligatorischen und übt sich in der Landesverteidigung. Mit der Entwaffnungs-Initiative wäre dies kaum mehr möglich.

Andererseits mussten in Deutschland insbesondere die Juden erfahren, was es heisst, entwaffnet zu sein. In der Weimarer Republik wurden Waffenregister geführt aus Angst, die Waffen könnten in die falschen Hände geraten. Bekanntlich kam es anders: Nicht die Waffen, sondern die Waffenregister gerieten in die falschen Hände. Den Nazis wurden die registrierten Waffen sozusagen auf dem Tablett serviert. Sie brauchten dann die Juden nur noch mit Hilfe der Staatsgewalt zu entwaffnen.

Nicht das Volk profitiert von schärferen Waffengesetzen. Nutzniesser einer Entwaffnung des Volkes sind entweder der allmächtige Staat oder die Kriminellen.


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