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Sollte die Fluggesellschaft „American
Airlines“ verboten werden, weil islamische Extremisten eine Boeing ins World
Trade Center gesteuert haben? Nein! Sollen wir die SBB abschaffen, weil jedes
Jahr Menschen vor den fahrenden Zug springen? Wohl kaum! Geben wir dem Schüler
recht, der nach einer ungenügenden Note seinen Füller verteufelt, aus dessen
Feder die falschen Antworten stammen? Sicher nicht! Verbieten wir Autos,
nachdem ein Raser jemanden zu Tode gefahren hat? Niemals!
Das tönt banal, ist es aber offenbar
nicht. Ersetzen wir einmal das Auto durch eine Schusswaffe und den Raser durch
einen bewaffneten Einbrecher: Verbieten wir Schusswaffen, weil der Einbrecher
zur Waffe greift und einen Menschen tötet? Geht es nach den vereinigten Linken
und Armeeabschaffern: Ja. Jene Kreise lancierten die Antiwaffen-Initiative,
über die wir am 13. Februar abstimmen. Diese will Armeewaffen ins Zeughaus
verbannen, für den Waffenerwerb einen Bedürfnisnachweis einführen und einzelne
Waffenkategorien vollständig verbieten.
Aber sowenig wie der Füller das
Problem bei der ungenügenden Note ist, sowenig wird auch ein Staat sicherer, wenn
er das Waffenrecht verschärft. Entwaffnet werden einzig die Rechtschaffenen. Wer
dagegen kriminell ist, wird auch schärfere Waffengesetze nicht respektieren.
Ansonsten gäbe es in der Schweiz kein einziges Schusswaffenverbrechen von
Personen z.B. aus der Türkei oder dem Kosovo. Denn Angehörigen dieser Staaten
ist heute gemäss Art. 12 der Waffenverordnung der Waffenbesitz generell
untersagt. Aber die Realität hält sich eben nicht immer an den Gesetzestext.
Die Schweiz ist mit ihrem
freiheitlichen Waffenrecht bisher ausgezeichnet gefahren. Im zweiten Weltkrieg garantierte
die Waffe zu Hause eine schnelle Mobilisierung der Milizarmee und war damit ein
Trumpf in der Landesverteidigung. Die Armeewaffe zu Hause ist Symbol und
Element der Landesverteidigung und damit des Schutzes der Freiheit. Auch heute
noch: Der Armeeangehörige trainiert jedes Jahr an Veranstaltungen wie dem
Feldschiessen oder Obligatorischen und übt sich in der Landesverteidigung. Mit
der Entwaffnungs-Initiative wäre dies kaum mehr möglich.
Andererseits mussten in Deutschland
insbesondere die Juden erfahren, was es heisst, entwaffnet zu sein. In der
Weimarer Republik wurden Waffenregister geführt aus Angst, die Waffen könnten
in die falschen Hände geraten. Bekanntlich kam es anders: Nicht die Waffen,
sondern die Waffenregister gerieten in die falschen Hände. Den Nazis wurden die
registrierten Waffen sozusagen auf dem Tablett serviert. Sie brauchten dann die
Juden nur noch mit Hilfe der Staatsgewalt zu entwaffnen.
Nicht das Volk profitiert von
schärferen Waffengesetzen. Nutzniesser einer Entwaffnung des Volkes sind entweder
der allmächtige Staat oder die Kriminellen.
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