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Narrenfreiheit für IV-Bürokraten


„Behinderte kosten uns nur Geld.“ „Behinderte liegen uns nur auf der Tasche.“ „Behinderte sind dauernd krank.“ Diese Sprüche sind derzeit landesweit an öffentlichen Plakatstellen aufgehängt.

Sie erinnern irgendwie an die Thesen einer deutschen Partei, die vor rund 70 Jahren staatlich verordnet hat, was wertes und unwertes Leben sei. Auch dieses Mal ist die Urheberin der Kampagne eine staatliche Stelle: Die Invalidenversicherung (IV), welche sich eigentlich gerade um den Schutz der Behinderten kümmern sollte. IV-Chef Alard du Bois-Reymond versuchte denn auch zu beschwichtigen, so habe man das mit den Sprüchen nicht gemeint. Man wolle die Gesellschaft für die Anliegen der Behinderten sensibilisieren. In einer zweiten Phase sollen kleingedruckte positive Nebensätze auf den Plakaten die Sprüche relativieren. Mit zweifelhaftem Erfolg: Die Wirkung der Kampagne besteht vor allem darin, dass direktbetroffene Behinderte verärgert werden.

Vor der Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung auf 8% zu Gunsten der IV am 27. September dieses Jahres hat derselbe du Bois-Reymond noch versprochen, dass bei einem JA Sanierungsmassnahmen für die hochverschuldete IV ergriffen würden. Das Volk hat die amtlichen Tranquilizer geschluckt und JA gestimmt. Kaum sind die neuen Steuergelder gesprochen, scheint der Spardruck auf den IV-Verantwortlichen schon wieder weg zu sein. Das hochdefizitäre Sozialwerk gibt pro Jahr 1,5 Millionen Fr. für irgendwelche Medienkampagnen aus. Das IV-Defizit von 13 Milliarden Fr. wächst derweil munter weiter.

Besonders interessant sind die Reaktionen des Kantons Basel-Stadt sowie der Städte Freiburg, Lausanne, Morges, Neuenburg, Nyon und Yverdon auf das Plakat. All diese Körperschaften haben nämlich vor kurzem das Antiminarett-Plakat auf öffentlichem Grund verboten. Dieses verletze die Gefühle der Muslime. Obwohl das Plakat an sich harmlos ist: Es zeigt bloss Minarette und eine verschleierte Muslimin – beides Realitäten, auch in der Schweiz.

Der Schutz vor angeblicher Diskriminierung reicht bei Muslimen so weit, dass staatliche Behörden die Meinungsfreiheit relativieren. Behinderte Mitmenschen haben offenbar weniger Glück. Ein Plakatverbot der offenkundig ausgrenzenden Sprüche ist sowohl im Kanton Basel-Stadt als auch in den sonst verbotsfreudigen welschen Städten bis jetzt ausgeblieben.

Dabei wäre die IV-Kampagne von der Meinungsäusserungsfreiheit gerade nicht geschützt. Der Staat hat kein Recht zur Provokation. Er lebt von der Unterstützung aller Menschen; auch von denen, welche die Provokation geschmacklos finden und dann trotzdem die Rechnung dafür bezahlen müssen.

Publicity-Gags der IV kosten uns nur Geld, Kleingedrucktes hin oder her.


hinauf