|
„Behinderte kosten uns nur Geld.“ „Behinderte
liegen uns nur auf der Tasche.“ „Behinderte sind dauernd krank.“ Diese Sprüche
sind derzeit landesweit an öffentlichen Plakatstellen aufgehängt.
Sie erinnern irgendwie an die Thesen einer
deutschen Partei, die vor rund 70 Jahren staatlich verordnet hat, was wertes und
unwertes Leben sei. Auch dieses Mal ist die Urheberin der Kampagne eine
staatliche Stelle: Die Invalidenversicherung (IV), welche sich eigentlich gerade
um den Schutz der Behinderten kümmern sollte. IV-Chef Alard du Bois-Reymond
versuchte denn auch zu beschwichtigen, so habe man das mit den Sprüchen nicht
gemeint. Man wolle die Gesellschaft für die Anliegen der Behinderten
sensibilisieren. In einer zweiten Phase sollen kleingedruckte positive Nebensätze
auf den Plakaten die Sprüche relativieren. Mit zweifelhaftem Erfolg: Die Wirkung
der Kampagne besteht vor allem darin, dass direktbetroffene Behinderte verärgert
werden.
Vor der Abstimmung über die
Mehrwertsteuererhöhung auf 8% zu Gunsten der IV am 27. September dieses Jahres hat
derselbe du Bois-Reymond noch versprochen, dass bei einem JA Sanierungsmassnahmen
für die hochverschuldete IV ergriffen würden. Das Volk hat die amtlichen Tranquilizer
geschluckt und JA gestimmt. Kaum sind die neuen Steuergelder gesprochen, scheint
der Spardruck auf den IV-Verantwortlichen schon wieder weg zu sein. Das hochdefizitäre
Sozialwerk gibt pro Jahr 1,5 Millionen Fr. für irgendwelche Medienkampagnen aus.
Das IV-Defizit von 13 Milliarden Fr. wächst derweil munter weiter.
Besonders
interessant sind die Reaktionen des Kantons Basel-Stadt sowie der Städte
Freiburg, Lausanne, Morges, Neuenburg, Nyon und Yverdon auf das Plakat. All
diese Körperschaften haben nämlich vor kurzem das Antiminarett-Plakat auf
öffentlichem Grund verboten. Dieses verletze die Gefühle der Muslime. Obwohl
das Plakat an sich harmlos ist: Es zeigt bloss Minarette und eine verschleierte
Muslimin – beides Realitäten, auch in der Schweiz.
Der Schutz vor
angeblicher Diskriminierung reicht bei Muslimen so weit, dass staatliche
Behörden die Meinungsfreiheit relativieren. Behinderte Mitmenschen haben offenbar
weniger Glück. Ein Plakatverbot der offenkundig ausgrenzenden Sprüche ist
sowohl im Kanton Basel-Stadt als auch in den sonst verbotsfreudigen welschen
Städten bis jetzt ausgeblieben.
Dabei wäre die
IV-Kampagne von der Meinungsäusserungsfreiheit gerade nicht geschützt. Der
Staat hat kein Recht zur Provokation. Er lebt von der Unterstützung aller
Menschen; auch von denen, welche die Provokation geschmacklos finden und dann
trotzdem die Rechnung dafür bezahlen müssen.
Publicity-Gags der IV kosten uns nur Geld,
Kleingedrucktes hin oder her.
|