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Rund dreieinhalb Monate ist es her, seit
57,5% des Schweizer Volkes dem Minarettverbot zugestimmt haben: Über 1.5 Mio.
Stimmbürger – so viele wie noch nie bei einer Volksinitiative seit 1848. Das
Ergebnis ist eine überdeutliche Absage an die Islamisierungstendenzen, welche
derzeit Europa bedrohen – auch die Schweiz.
Glaubensfreiheit ist und bleibt in der
Schweiz ein garantiertes Grundrecht für alle. Im Gegenzug darf von den Muslimen
erwartet werden, dass sie keine Sonderrechte für sich beanspruchen. Das
Minarettverbot nimmt deshalb insbesondere die muslimischen Dachverbände in die
Pflicht. In der Öffentlichkeit lautstark aufgetreten sind diese bisher immer
dann, wenn es darum ging, den Muslimen mehr Rechte einzuräumen. Umso mehr
schwiegen dieselben Verbände, wenn die Schweiz von den Muslimen Pflichten einforderte.
Die Lehren aus der Minarettverbots-Abstimmung
haben die Muslim-Verbände offenbar (noch) nicht gezogen. Die muslimische Glaubensgemeinschaft
in Langenthal will ihr Minarettgesuch notfalls vor fremden Richtern in
Strassburg durchzwängen. Direkte Demokratie hin oder her.
Von
sich reden macht derzeit auch die Koordination Islamischer Organisationen
Schweiz (KIOS). Präsident Farhad Afshar verlangt massiv mehr islamische Friedhöfe.
Mindestens einen pro Kanton. „Wenn man uns eine Bestattung auf einem muslimischen
Grabfeld verweigert, verstösst das gegen die Religionsfreiheit und das
Diskriminierungsverbot.“ Kritischen Gemeinden droht er: Notfalls gehe man bis
vor Bundesgericht.
Nun ist es nicht so, dass Muslimen heute
eine anständige Bestattung verwehrt würde. Dieses Recht ist als Teil der
Menschenwürde in der Bundesverfassung (Art. 7) verankert. Aber gleiches Recht
für alle reicht Afshar nicht. Er will mehr: Sonderrechte für die Muslime. Auf
Kosten der Steuerzahler, versteht sich. Die Gräber der Muslime müssen gegen
Mekka ausgerichtet sein, und die Leichen in „rituell reiner“ Erde bestattet
werden.
„Rituell rein“ ist Erde dann, wenn nicht zuvor
Andersgläubige – Christen z.B. – darin gelegen haben. Islamische
Sonder-Friedhöfe deklassieren also Nicht-Muslime als „unrein“ und „ungläubig“;
und das auf Schweizer Boden. Eine Selbstverleugnung sondergleichen.
Einmal mehr versuchen Muslime, die
Religionsfreiheit für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Bei der Minarettverbots-Abstimmung
wurde versucht, ein politisches Machtsymbol mit dem Schleier religiöser
Freiheit zu tarnen. Nun muss die Religionsfreiheit erneut herhalten: Als
Triebfeder für islamische Sonderrechte.
Werden die Behörden dieses Spielchen
durchschauen? Die Hoffnung ist beschränkt. Kürzlich kritisierte der Europarat das
Burkaverbot. Ein Verbot des islamischen Ganzkörper-Stoffkäfigs für Frauen verstosse
gegen die Religionsfreiheit. Die Kritik wurde am Weltfrauentag publiziert.
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