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Muslime fordern Sonder-Friedhöfe


Rund dreieinhalb Monate ist es her, seit 57,5% des Schweizer Volkes dem Minarettverbot zugestimmt haben: Über 1.5 Mio. Stimmbürger – so viele wie noch nie bei einer Volksinitiative seit 1848. Das Ergebnis ist eine überdeutliche Absage an die Islamisierungstendenzen, welche derzeit Europa bedrohen – auch die Schweiz.

Glaubensfreiheit ist und bleibt in der Schweiz ein garantiertes Grundrecht für alle. Im Gegenzug darf von den Muslimen erwartet werden, dass sie keine Sonderrechte für sich beanspruchen. Das Minarettverbot nimmt deshalb insbesondere die muslimischen Dachverbände in die Pflicht. In der Öffentlichkeit lautstark aufgetreten sind diese bisher immer dann, wenn es darum ging, den Muslimen mehr Rechte einzuräumen. Umso mehr schwiegen dieselben Verbände, wenn die Schweiz von den Muslimen Pflichten einforderte.

Die Lehren aus der Minarettverbots-Abstimmung haben die Muslim-Verbände offenbar (noch) nicht gezogen. Die muslimische Glaubensgemeinschaft in Langenthal will ihr Minarettgesuch notfalls vor fremden Richtern in Strassburg durchzwängen. Direkte Demokratie hin oder her.

Von sich reden macht derzeit auch die Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (KIOS). Präsident Farhad Afshar verlangt massiv mehr islamische Friedhöfe. Mindestens einen pro Kanton. „Wenn man uns eine Bestattung auf einem muslimischen Grabfeld verweigert, verstösst das gegen die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot.“ Kritischen Gemeinden droht er: Notfalls gehe man bis vor Bundesgericht.

Nun ist es nicht so, dass Muslimen heute eine anständige Bestattung verwehrt würde. Dieses Recht ist als Teil der Menschenwürde in der Bundesverfassung (Art. 7) verankert. Aber gleiches Recht für alle reicht Afshar nicht. Er will mehr: Sonderrechte für die Muslime. Auf Kosten der Steuerzahler, versteht sich. Die Gräber der Muslime müssen gegen Mekka ausgerichtet sein, und die Leichen in „rituell reiner“ Erde bestattet werden.

„Rituell rein“ ist Erde dann, wenn nicht zuvor Andersgläubige – Christen z.B. – darin gelegen haben. Islamische Sonder-Friedhöfe deklassieren also Nicht-Muslime als „unrein“ und „ungläubig“; und das auf Schweizer Boden. Eine Selbstverleugnung sondergleichen.

Einmal mehr versuchen Muslime, die Religionsfreiheit für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Bei der Minarettverbots-Abstimmung wurde versucht, ein politisches Machtsymbol mit dem Schleier religiöser Freiheit zu tarnen. Nun muss die Religionsfreiheit erneut herhalten: Als Triebfeder für islamische Sonderrechte.

Werden die Behörden dieses Spielchen durchschauen? Die Hoffnung ist beschränkt. Kürzlich kritisierte der Europarat das Burkaverbot. Ein Verbot des islamischen Ganzkörper-Stoffkäfigs für Frauen verstosse gegen die Religionsfreiheit. Die Kritik wurde am Weltfrauentag publiziert.


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