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Menschenrechtskonvention schützt Illegalität


Vielleicht kann sich nun auch die al-Qaida Hoffnung auf gerichtlichen Rechtsschutz machen. Am 11. Oktober 2011 rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Schweiz wegen einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Was war passiert? Der Verein „Rhino“ wurde durch Schweizer Gerichte aufgelöst. Zweck des Vereins waren Hausbesetzungen. Hausbesetzungen sind illegal. Illegale Vereine sind nach Schweizer Recht auf Klage hin aufzulösen. Zu Recht: Das Schweizer Vereinsrecht darf kein Feigenblatt für die planmässige Ausübung widerrechtlicher Handlungen sein. Die Strassburger Menschenrechtshüter befanden nun aber, die Auflösung sei unverhältnismässig gewesen. Laut Gericht hat die Schweiz die Vereinigungsfreiheit (Art. 11 EMRK) verletzt und muss über CHF 100'000 Schaden- und Auslagenersatz zahlen.

Illegale Vereine können sich also dank Strassburg Hoffnungen auf Menschenrechtsschutz machen. Das Urteil ist ein weiterer Schritt in der immer penetranteren Einmischung von Strassburger Sozialromantikern in nationalstaatliche Angelegenheiten. Die EMRK wurde 1950 als Notanker für den Fall geschaffen, dass Nationalstaaten grundlegende Freiheiten nicht gewährleisten. Je länger je mehr entwickeln aber ein paar Strassburger Richter einen Machtanspruch, der ihnen nie zugebilligt wurde. Sie machen sich selbst zum Gesetzgeber und unterwandern bewährte nationalstaatliche Rechtsstrukturen.

Letzthin wurde es sogar dem Bundesgericht zuviel. Die Strassburger Richter gaben einer Transsexuellen Recht, welche eine staatliche Kostenerstattung für eine Geschlechtsumwandlung verlangte. Da er bzw. sie die nach Schweizer Recht vorgeschriebene Zweijahres-Mindestbedenkzeit für eine Geschlechtsumwandlung nicht beachtete, lehnten die Schweizer Gerichte eine staatlich finanzierte Geschlechtsumwandlung ab. Vor dem Gerichtshof für Menschenrechte bekam die Transsexuelle gestützt auf die Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) aber Recht. Das Bundesgericht kritisierte den Strassburger Gerichtshof in der Umsetzung des EMRK-Verdikts moderat, aber deutlich: Dieser habe „materiellrechtlich Einfluss genommen auf die landesrechtliche Ausgestaltung einer obligatorischen Sozialversicherungsleistung, auf welche die EMRK selbst keinen Anspruch gibt.“

Bequem abgeschirmt von realpolitischen Gegebenheiten wird in Strassburg Freiheit mit postmodernistischer Beliebigkeit verwechselt. Der arbeitenden Mehrheitsbevölkerung kann indes nicht endlos zugemutet werden, neue Randgruppenansprüche zu tolerieren und zu finanzieren. Die EMRK als Konvention für Hausbesetzer, Transsexuelle und bald vielleicht auch für Burkaträgerinnen und Minarettbauer verliert in der Bevölkerung ihre Akzeptanz.

Die Schweiz sollte allmählich Ausstiegsszenarien erarbeiten. Nicht wegen Fukushima. Sondern wegen Strassburg.


hinauf