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„Brauchen Wellensittiche ein Sandbad? Welches
Futter tut ihnen gut? Wie lässt sich ein neues Tier in eine Gruppe einführen?“ Mit
diesen und ähnlich existentiellen Fragen können sich Wellensittich-Halter jetzt
an ein amtliches Forum „Wellensittiche richtig halten“ wenden.
Wirtschaftskrise, Kriminalität,
Druck aufs Bankkundengeheimnis: Wie schön, dass die Bundesverwaltung trotz
diesen Problemen noch Zeit findet, sich mit Wellensittich-Fragen zu beschäftigen.
Man könnte von antizyklischer Prioritätensetzung sprechen.
Weniger Gehör als die niedlichen
Vögelchen finden im Bundeshaus offenbar die Steuerzahler. Denn am 27. September
will der Bundesrat die Mehrwertsteuer auf 8% erhöhen. In Zeiten der Kurzarbeit,
sinkender Löhne, explodierender Krankenkassenbeiträge und steigender
Arbeitslosigkeit würden nun auch noch die Preise steigen. Um Familien und
Menschen mit tiefem Einkommen sorgt sich die Koalition der Steuer-Erhöher
offenbar nur im Wahljahr.
Die neuen Steuergelder sollen der mit
Fr. 13 Milliarden hochverschuldeten Invalidenversicherung (IV) zu Gute kommen. Jeden
Tag macht die IV rund Fr. 4 Millionen neue Schulden (Fr. 1,4 Milliarden pro
Jahr). Warum? Die IV selbst ist invalid geworden: Weil heute auch Renten bei „Diagnosen“
wie Depression, Internetsucht oder Kriegstrauma ausbezahlt werden; und weil die
IV zum Mekka des Missbrauchs geworden ist. Statt Ausgaben einzusparen und
Missbrauch zu bekämpfen, soll die bestehende Defizitwirtschaft mit neuem Geld finanziert
werden.
Da freut sich der Scheininvalide. Wie
alltäglich der IV-Missbrauch heute ist, zeigte kürzlich ein Fall vor dem Berner
Obergericht: Eine Schweizerin mit Wurzeln im Kosovo verletzte sich an ihrem
Daumen. Nach der Operation seien ihre Schmerzen noch schlimmer geworden und
hätten auf den ganzen Körper ausgestrahlt. Den Haushalt hätte sie nur noch sehr
eingeschränkt führen und ihre eigene Tochter monatelang nicht baden können.
Selbst Übersetzungen seien ihr nicht mehr möglich gewesen.
Welch eine Tragödie! Ein Gutachten
bescheinigte der Frau eine Invalidität. Sie bekam eine 50%-IV-Rente. Später
stellt sich heraus: Die Frau kann sowohl ihre Tochter als auch Handtaschen
tragen, ihre Wäsche bügeln und sogar Auto fahren. Für Fr. 500´000 konnte sich
die Kosovo-Schweizerin auf der sozialen Hängematte ausruhen. Sie wurde wegen
IV-Betruges angeklagt – das Berner Obergericht sprach sie frei. Warum? Wenn
jemandem die Täuschung so einfach gemacht werde, könne nicht von Betrug
gesprochen werden. Im Klartext: Es reichen ein paar lapidare Schwindeleien, und
ein leichtgläubiger Gutacher stellt ein IV-Zeugnis aus. Man will ja nicht als
fremdenfeindlich gelten.
Nun möchten die amtlichen
Problemverwalter im Bundeshaus mit neuen Steuern altbekannten Missbrauch
finanzieren. Es ist zum Davonfliegen.
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