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Amtliche Problemverwalter


„Brauchen Wellensittiche ein Sandbad? Welches Futter tut ihnen gut? Wie lässt sich ein neues Tier in eine Gruppe einführen?“ Mit diesen und ähnlich existentiellen Fragen können sich Wellensittich-Halter jetzt an ein amtliches Forum „Wellensittiche richtig halten“ wenden.

Wirtschaftskrise, Kriminalität, Druck aufs Bankkundengeheimnis: Wie schön, dass die Bundesverwaltung trotz diesen Problemen noch Zeit findet, sich mit Wellensittich-Fragen zu beschäftigen. Man könnte von antizyklischer Prioritätensetzung sprechen.

Weniger Gehör als die niedlichen Vögelchen finden im Bundeshaus offenbar die Steuerzahler. Denn am 27. September will der Bundesrat die Mehrwertsteuer auf 8% erhöhen. In Zeiten der Kurzarbeit, sinkender Löhne, explodierender Krankenkassenbeiträge und steigender Arbeitslosigkeit würden nun auch noch die Preise steigen. Um Familien und Menschen mit tiefem Einkommen sorgt sich die Koalition der Steuer-Erhöher offenbar nur im Wahljahr.

Die neuen Steuergelder sollen der mit Fr. 13 Milliarden hochverschuldeten Invalidenversicherung (IV) zu Gute kommen. Jeden Tag macht die IV rund Fr. 4 Millionen neue Schulden (Fr. 1,4 Milliarden pro Jahr). Warum? Die IV selbst ist invalid geworden: Weil heute auch Renten bei „Diagnosen“ wie Depression, Internetsucht oder Kriegstrauma ausbezahlt werden; und weil die IV zum Mekka des Missbrauchs geworden ist. Statt Ausgaben einzusparen und Missbrauch zu bekämpfen, soll die bestehende Defizitwirtschaft mit neuem Geld finanziert werden.

Da freut sich der Scheininvalide. Wie alltäglich der IV-Missbrauch heute ist, zeigte kürzlich ein Fall vor dem Berner Obergericht: Eine Schweizerin mit Wurzeln im Kosovo verletzte sich an ihrem Daumen. Nach der Operation seien ihre Schmerzen noch schlimmer geworden und hätten auf den ganzen Körper ausgestrahlt. Den Haushalt hätte sie nur noch sehr eingeschränkt führen und ihre eigene Tochter monatelang nicht baden können. Selbst Übersetzungen seien ihr nicht mehr möglich gewesen.

Welch eine Tragödie! Ein Gutachten bescheinigte der Frau eine Invalidität. Sie bekam eine 50%-IV-Rente. Später stellt sich heraus: Die Frau kann sowohl ihre Tochter als auch Handtaschen tragen, ihre Wäsche bügeln und sogar Auto fahren. Für Fr. 500´000 konnte sich die Kosovo-Schweizerin auf der sozialen Hängematte ausruhen. Sie wurde wegen IV-Betruges angeklagt – das Berner Obergericht sprach sie frei. Warum? Wenn jemandem die Täuschung so einfach gemacht werde, könne nicht von Betrug gesprochen werden. Im Klartext: Es reichen ein paar lapidare Schwindeleien, und ein leichtgläubiger Gutacher stellt ein IV-Zeugnis aus. Man will ja nicht als fremdenfeindlich gelten.

Nun möchten die amtlichen Problemverwalter im Bundeshaus mit neuen Steuern altbekannten Missbrauch finanzieren. Es ist zum Davonfliegen.


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