>>zurück zu den Kolumnen
IV-Rente frei Haus in den Kosovo


„Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt wie ein Jurist die Wirklichkeit“, bemerkte einmal der französische Schriftsteller Jean Giraudoux.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht beweist mit seinem Urteil vom 7. März 2011 wieder einmal, wie aktuell Giraudoux´s Erkenntnis immer noch ist: Konkret ging es um einen Kosovaren, der zwischen 1977 und 1981 in der Schweiz arbeitete. Im Jahr 2005, nun wieder im Kosovo wohnhaft, stellte er ein Gesuch um eine IV-Rente. Er sei psychisch krank. Die IV verweigerte ihm die Rente mit dem Hinweis, dass die Schweiz seit dem 31. März 2010 keine neuen Renten mehr in den Kosovo exportiere.

Mit gutem Grund: Eine Missbrauchskontrolle beim IV-Leistungsexport in den Kosovo erweist sich heute als kaum möglich. Ermittler wurden dort derart massiv bedroht, dass sie ihre Arbeit einstellen mussten. Rechtsstaatliche Strukturen im Kosovo sind über weite Strecken Mangelware. Sogar der Bundesrat sieht ein „überdurchschnittlich hohes Potenzial an Versicherungsbetrugsfällen“ im Kosovo.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht das anders. Weil sich Serbien nach wie vor weigert, den Kosovo als unabhängigen Staat anzuerkennen, besitzen Kosovaren nach wie vor auch die serbische Staatsangehörigkeit. Der Kosovo wiederum kennt kein Verbot der doppelten Staatsangehörigkeit. Mit Serbien aber hat die Schweiz ein Abkommen abgeschlossen, wonach unser Land zum Export von IV-Neurenten verpflichtet ist. Gegenüber den Schweizer Behörden ist der IV-Kosovare plötzlich wieder (auch) ein Serbe. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb die Beschwerde des Kosovaren gutgeheissen. Die IV-Stelle muss nochmals über die Bücher.

Für die rund 170´000 in der Schweiz lebenden Kosovaren eine gute Nachricht: Gegenüber dem verhassten Serbien beruft man sich auf eine eigene Staatsangehörigkeit. Gegenüber der IV ist man dann doch wieder lieber Serbe.

Vielleicht wird sich auch der eine oder andere Stimmbürger hintersinnen, der im September 2009 der Mehrwertsteuererhöhung für die IV auf 8% noch zustimmte. Damals versicherte der Bundesrat, zusammen mit der Steuererhöhung würden auch Sanierungsmassnahmen für die hochverschuldete IV ergriffen. Nun wird die Sanierung bundesverwaltungsgerichtlich sabotiert. Bashkim, Igor und Volkan erhalten nun im Kosovo wieder frei Haus IV-Neurenten. Herr und Frau Schweizer werden derweil mit 8% MwSt geschröpft, um das 14 Milliarden Fr.-Defizit der IV zu sanieren. Das ganze nennt sich dann sozial gerecht.

Interessant ist übrigens ein Blick auf die parteipolitische Zusammensetzung des Gremiums: Das Bundesverwaltungsgericht entschied im genannten Fall in Fünferbesetzung: Je 2 urteilende Richter gehören der FDP und der SP an, eine Richterin ist Mitglied der Grünen. Manchmal ist Juristerei gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint.


hinauf