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„Nie hat ein Dichter die Natur so
frei ausgelegt wie ein Jurist die Wirklichkeit“, bemerkte einmal der
französische Schriftsteller Jean Giraudoux.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht beweist mit seinem Urteil vom 7. März
2011 wieder einmal, wie aktuell Giraudoux´s Erkenntnis immer noch ist: Konkret ging
es um einen Kosovaren, der zwischen 1977 und 1981 in der Schweiz arbeitete. Im
Jahr 2005, nun wieder im Kosovo wohnhaft, stellte er ein Gesuch um eine IV-Rente.
Er sei psychisch krank. Die IV verweigerte ihm die Rente mit dem Hinweis, dass die
Schweiz seit dem 31. März 2010 keine neuen Renten mehr in den Kosovo exportiere.
Mit
gutem Grund: Eine Missbrauchskontrolle beim
IV-Leistungsexport in den Kosovo erweist sich heute als kaum möglich. Ermittler
wurden dort derart massiv bedroht, dass sie ihre Arbeit einstellen mussten.
Rechtsstaatliche Strukturen im Kosovo sind über weite Strecken Mangelware.
Sogar der Bundesrat sieht ein „überdurchschnittlich hohes Potenzial an Versicherungsbetrugsfällen“
im Kosovo.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht das
anders. Weil sich Serbien nach wie vor weigert, den Kosovo als unabhängigen
Staat anzuerkennen, besitzen Kosovaren nach wie vor auch die serbische
Staatsangehörigkeit. Der Kosovo wiederum kennt kein Verbot der doppelten
Staatsangehörigkeit. Mit Serbien aber hat die Schweiz ein Abkommen
abgeschlossen, wonach unser Land zum Export von IV-Neurenten verpflichtet ist. Gegenüber
den Schweizer Behörden ist der IV-Kosovare plötzlich wieder (auch) ein Serbe. Das
Bundesverwaltungsgericht hat deshalb die Beschwerde des Kosovaren gutgeheissen.
Die IV-Stelle muss nochmals über die Bücher.
Für die rund 170´000 in der Schweiz
lebenden Kosovaren eine gute Nachricht: Gegenüber dem verhassten Serbien beruft
man sich auf eine eigene Staatsangehörigkeit. Gegenüber der IV ist man dann
doch wieder lieber Serbe.
Vielleicht wird sich auch der eine
oder andere Stimmbürger hintersinnen, der im September 2009 der
Mehrwertsteuererhöhung für die IV auf 8% noch zustimmte. Damals versicherte der
Bundesrat, zusammen mit der Steuererhöhung würden auch Sanierungsmassnahmen für
die hochverschuldete IV ergriffen. Nun wird die Sanierung
bundesverwaltungsgerichtlich sabotiert. Bashkim, Igor und Volkan erhalten nun
im Kosovo wieder frei Haus IV-Neurenten. Herr und Frau Schweizer werden derweil
mit 8% MwSt geschröpft, um das 14 Milliarden Fr.-Defizit der IV zu sanieren.
Das ganze nennt sich dann sozial gerecht.
Interessant ist übrigens ein Blick
auf die parteipolitische Zusammensetzung des Gremiums: Das
Bundesverwaltungsgericht entschied im genannten Fall in Fünferbesetzung: Je 2
urteilende Richter gehören der FDP und der SP an, eine Richterin ist Mitglied
der Grünen. Manchmal ist Juristerei gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten
Blick scheint.
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