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Im Namen der Gleichstellung...


„Ein Name ist nichts Geringes“, wusste schon Goethe. Der Name begleitet uns jeden Tag, er ist Ausdruck und Teil unserer Identität. Das Namensrecht hat damit in der Rechtsordnung einen besonderen Stellenwert.

Umso erstaunlicher ist, wie stiefmütterlich die Revision des Schweizer Namensrechts in den Medien behandelt wurde. Obwohl bisherige Prinzipien über Bord geworfen werden: Neu soll jede Frau und jeder Mann den angestammten Namen von der Wiege bis zur Bahre tragen. Der Familienname existiert nicht mehr bzw. nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Brautleute. Die geltende Regelung widerspreche der Gleichstellung der Geschlechter, befand eine Parlamentsmehrheit.

Mit dem neuen Namensrecht müssten die Eltern zudem eigens den Nachnamen des Kindes festlegen. Was, wenn sich Mutter und Vater nicht einig werden? Hiezu schweigt das Gesetz. Ein schönes Namensrecht hat das Parlament da fabriziert: Es regelt Fälle, in denen sich die Eltern ohnehin schon einig sind. Schönwettersituationen bedürften indes keiner besonderen Regelung. Wichtig wäre ein Gesetz für Fälle, in denen sich die Parteien nicht einig sind. Aber gerade dieser Fall wird nun nicht geregelt.

Der Familienname ist das augenfälligste Zeichen der Gemeinschaft von Frau, Mann und Kind: Er manifestiert, dass die Ehe mehr ist als ein gewöhnlicher Vertrag, mit dem die Parteien bloss ihre eigenen Interessen maximieren. Was uns unter dem Deckmantel „Gleichstellung“ präsentiert wird, verdeckt die wahre Tragweite: Ein weiterer Schritt im Kreuzzug der Politik gegen die Familie. Schulzwang ab 4 Jahren. Sexualkunde ab dem Kindergarten. Steuerabzug für Eltern, welche die Kinderbetreuung in Krippen auslagern, währenddem selbsterziehende Eltern leer ausgehen. Elterliche Erziehungsverantwortung gilt je länger je mehr als sozialpolitisches Risiko.

Die Namensrechts-Revision ist übrigens die Folge eines Gerichtsurteils zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das geltende Schweizer Namensrecht sei mit der Gleichstellung der Geschlechter nicht vereinbar, befanden ein paar Richter aus Strassburg. Obwohl ein Paar bereits heute den Namen der Frau als Familiennamen (und damit auch als Namen des Kindes) wählen kann.

Pikant: Unlängst hatte der Europarat, welcher seinerzeit die Einführung der EMRK beschloss und heute deren Umsetzung überwacht, sich mit der islamischen Ganzkörperverhüllung „Burka“ zu befassen; also jenem Stoffkäfig, der ausschliesslich für Frauen bestimmt ist. Der Europarat befand: Die „Burka“ widerspreche der EMRK und der dort verankerten Gleichstellung nicht. Ja vielmehr sei sogar ein Verbot der Burka EMRK-widrig. Ein solches widerspreche der Religionsfreiheit.

Familiennamen faktisch abschaffen, aber Burkas tolerieren?! Die Schweiz muss sich ernsthaft überlegen, weshalb sie heute die EMRK noch mitträgt.


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