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„Ein Name ist nichts Geringes“,
wusste schon Goethe. Der Name begleitet uns jeden Tag, er ist Ausdruck und Teil
unserer Identität. Das Namensrecht hat damit in der Rechtsordnung einen
besonderen Stellenwert.
Umso erstaunlicher ist, wie
stiefmütterlich die Revision des Schweizer Namensrechts in den Medien behandelt
wurde. Obwohl bisherige Prinzipien über Bord geworfen werden: Neu soll jede
Frau und jeder Mann den angestammten Namen von der Wiege bis zur Bahre tragen.
Der Familienname existiert nicht mehr bzw. nur noch auf ausdrücklichen Wunsch
der Brautleute. Die geltende Regelung widerspreche der Gleichstellung der
Geschlechter, befand eine Parlamentsmehrheit.
Mit dem neuen Namensrecht müssten
die Eltern zudem eigens den Nachnamen des Kindes festlegen. Was, wenn sich
Mutter und Vater nicht einig werden? Hiezu schweigt das Gesetz. Ein schönes
Namensrecht hat das Parlament da fabriziert: Es regelt Fälle, in denen sich die
Eltern ohnehin schon einig sind. Schönwettersituationen bedürften indes keiner
besonderen Regelung. Wichtig wäre ein Gesetz für Fälle, in denen sich die
Parteien nicht einig sind. Aber gerade dieser Fall wird nun nicht geregelt.
Der Familienname ist das
augenfälligste Zeichen der Gemeinschaft von Frau, Mann und Kind: Er
manifestiert, dass die Ehe mehr ist als ein gewöhnlicher Vertrag, mit dem die
Parteien bloss ihre eigenen Interessen maximieren. Was uns unter dem Deckmantel
„Gleichstellung“ präsentiert wird, verdeckt die wahre Tragweite: Ein weiterer
Schritt im Kreuzzug der Politik gegen die Familie. Schulzwang ab 4 Jahren.
Sexualkunde ab dem Kindergarten. Steuerabzug für Eltern, welche die
Kinderbetreuung in Krippen auslagern, währenddem selbsterziehende Eltern leer
ausgehen. Elterliche Erziehungsverantwortung gilt je länger je mehr als
sozialpolitisches Risiko.
Die Namensrechts-Revision ist
übrigens die Folge eines Gerichtsurteils zur Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK). Das geltende Schweizer Namensrecht sei mit der
Gleichstellung der Geschlechter nicht vereinbar, befanden ein paar Richter aus
Strassburg. Obwohl ein Paar bereits heute den Namen der Frau als Familiennamen (und
damit auch als Namen des Kindes) wählen kann.
Pikant: Unlängst hatte der
Europarat, welcher seinerzeit die Einführung der EMRK beschloss und heute deren
Umsetzung überwacht, sich mit der islamischen Ganzkörperverhüllung „Burka“ zu
befassen; also jenem Stoffkäfig, der ausschliesslich für Frauen bestimmt ist. Der
Europarat befand: Die „Burka“ widerspreche der EMRK und der dort verankerten
Gleichstellung nicht. Ja vielmehr sei sogar ein Verbot der Burka EMRK-widrig.
Ein solches widerspreche der Religionsfreiheit.
Familiennamen faktisch abschaffen,
aber Burkas tolerieren?! Die Schweiz muss sich ernsthaft überlegen, weshalb sie
heute die EMRK noch mitträgt.
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