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Martin Killias ist
Universitätsprofessor für Strafrecht und Kriminologie. Er ist SP-Mitglied. Er
kandidiert sogar für die SP als Nationalrat. Wenn Martin Killias also das brav
sozialdemokratisch auf Täterschutz fixierte Strafrecht als zu wenig wirkungsvoll
kritisiert, sind seine Aussagen unverdächtig – aber die präsentierten Fakten
dafür umso happiger. Killias zeigt auf, dass die Sicherheit in der Schweiz heute
auf europäisches Niveau abgesunken ist, nicht zuletzt aufgrund der steigenden
Anzahl von Einbrüchen.
In Zeiten zunehmender Globalisierung
suchen sich (auch) Kriminelle das Land mit den günstigsten Bedingungen aus. Spezialisierte
Einbruchsbanden sind mit Vorliebe in der Schweiz tätig: Hier ist die Strafdrohung
geringer. Mit dem Schengener Vertrag sind zudem die Grenzkontrollen
weggefallen. Kriminelle haben freie Fahrt. Freizügigkeit führt für die Schweiz
zu einer Nivellierung nach unten. Nicht nur beim Wohlstand.
Die Schweiz hat laut Killias das mildeste
Strafrecht Europas: Die Anforderungen für Untersuchungshaft sind zu hoch. Die
Sanktionen zu milde: Seit der Revision des Strafrechts wurden Freiheitsstrafen
zurückgedrängt zu Gunsten von Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit. Zudem
werden Freiheits- und Geldstrafen mehrheitlich bedingt ausgesprochen. In der
Schweiz wird jedem vierten Vergewaltiger der bedingte Strafvollzug gewährt.
Aber auch wer schliesslich
tatsächlich noch eine unbedingte Freiheitsstrafe erhält, wird im Strafvollzug
geschont. Freiheitsstrafen werden z.B. grundsätzlich in Form der Halbgefangenschaft
vollzogen: Nur am Abend, in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen muss der
Verurteilte die Strafe tatsächlich absitzen.
Killias sorgte bereits im August
2009 mit einer Studie, die er leitete, für Aufsehen. Darin wurden 5'200
Personen zum Thema Jugendgewalt erfasst. Das Resultat: 26 Prozent der 15- bis
16-Jährigen haben bereits Erfahrung als Gewalttäter; also mit Delikten wie
Körperverletzung, Gruppenschlägerei, Raub und sexueller Gewalt. Jugendliche mit
ausländischen Wurzeln wurden doppelt so oft gewalttätig.
Das Problem sind weniger die
Gerichte, welche ein falsches Gesetz anwenden müssen. Das Problem ist das
falsche Gesetz. Das Problem ist das Parlament, welches politisch-korrekt den Strafvollzug
zu einer Art Nachsitzen für grosse Kinder degradiert hat.
Carl Stooss, Schöpfer unseres
Strafgesetzbuches, hielt 1894 noch fest: „Das Wesen der Strafe ist Vergeltung.“
Strafe muss weh tun; und sie muss abschrecken. Gefängnisse mit Hotelstandards
und bedingte Geldstrafen schrecken nicht ab. Schon gar nicht, wenn der Täter aus
einem Land stammt, in dem wesentlich archaischer bestraft wird.
Ein Staat muss die Kraft haben,
seine Rechtsordnung ohne falsche Rücksicht durchzusetzen. Nur so hat das staatliche
Gewaltmonopol eine Rechtfertigung.
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