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Zeiten
werden geprägt von Trends, zumindest oberflächlich. Das gilt auch in der
Politik. Ein besonders aktueller politischer Trend besteht darin, Gemeinden zu
fusionieren. Zwar nahm die Anzahl Gemeinden seit Gründung des Bundesstaates im
Jahr 1848 kontinuierlich ein wenig ab, in jüngster Zeit hat indes ein richtiger
Fusions-Boom eingesetzt: 1990 gab es in der Schweiz noch 3021 Gemeinden. 10
Jahre später waren es 2899. Heute ist ihre Anzahl auf 2636 gesunken. Alleine im
letzten Jahr verschwanden 79 Gemeinden, so viele wie noch nie in einem Jahr seit
Existenz der modernen Schweiz. Spektakulär war auch die Grossfusion im Kanton
Glarus im Mai 2006, wo per Federstrich die bisherigen 25 Gemeinden auf 3 Gross-Körperschaften
zwangsfusioniert wurden.
Ein
Ende des Trends ist nicht in Sicht. Im Gegenteil. Die Wirtschaftslandsgemeinde
Oberaargau z.B. lancierte im Oktober 2008 die Idee, die bestehenden
Oberaargauer Gemeinden auf bloss noch 4 zusammenzustreichen.
Ohnehin
ist die Fusionsidee bei den Berner-Politikern besonders beliebt. Bereits das
bestehende bernische Gemeindefusionsgesetz (GFG) drängt Gemeinden zur Fusion,
indem der Kanton einerseits die Machbarkeitsstudie mitfinanziert und
andererseits die Fusion selbst finanziell belohnt. Exakt seit Eintritt des GFG
bekunden Gemeinden plötzlich Mühe, politische Ämter zu besetzen. Mehr als 100
bernische Gemeinden sind in irgendeiner Weise in Fusionsprojekte involviert.
Nun
jedoch kennt der Kanton Bern im Ausradieren von Gemeinden scheinbar kein Halten
mehr. Neu sollen nämlich sogar Zwangsfusionen von Gemeinden möglich sein. Die
Bestandesgarantie für die bernischen Gemeinden würde fallen. Mit 109 zu 37
Stimmen hat der Grosse Rat eine erste Planungserklärung verabschiedet. Aufgrund
der Phalanx der Fusions-Freunde, bestehend aus SP, Grünen, EVP, FDP und BDP,
dürfte diese Gemeinde-Säuberung gute Aussicht auf Erfolg haben.
Heute
existieren im Kanton Bern knapp 400 Gemeinden. Diese Gemeindevielfalt spiegelt
letztlich auch die föderalistische Tradition des Kantons und der Schweiz
wieder: Die Macht im Staat bzw. im Kanton soll auf möglichst viele Köpfe
verteilt und politische Entscheide möglichst dezentral und bürgernah gefällt werden.
Die Strukturen der Politik und Verwaltung sind in einem föderalistischen System
weniger anonym und damit grundsätzlich effizienter. Eine Vielzahl von Gemeinden
bedeutet schliesslich, dass sich auch mehr Bürger mit Politik befassen und konkret
Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen. In der Schweiz sind derzeit rund
145´000 Personen als Kommissionsmitglied, Stadt- oder Gemeinderat engagiert. Sie
alle tragen persönlich ein Stück zur Funktionstüchtigkeit des Gemeinwesens bei.
Das so entstehende Humankapital hat einen unschätzbar hohen staatspolitischen
Stellenwert. Gleichzeitig ist Gemeindevielfalt und die damit verbundene
Vielzahl an politischen Ämtern eine konkrete Möglichkeit, das politische Engagement
gerade auch von Frauen zu fördern. Gemeindefusionen indes schränken diese Chancen
ein.
Entgegen
einer modischen, eher kurzfristigen Ansicht sind Gemeindefusionen also nicht
per se gut, sondern grundsätzlich einmal kritisch zu hinterfragen. Eine Gemeindefusion
hat nur dann eine Legitimation, wenn ihr die betroffenen Bürger und Gemeinden
aus eigenem, freiem Entschluss zustimmen. Dass der Kanton die Gemeindefusion
zur Kantonsaufgabe erklärt hat und Gemeindefusionen subventioniert, ist deshalb
bereits problematisch. Völlig verfehlt jedoch ist die Idee, Gemeinden mit Zwang
ohne Rücksicht auf Basis und Direktbetroffene zu fusionieren. Wenn sich eine
Gemeinde z.B. an einem grösseren Fusionsprojekt nicht beteiligen will, ist dies
zu respektieren. Es zeugt letztlich von einer gewissen Arroganz der kantonalen
Politik, sich im Ratssaal selbst zu Gemeinde-Architekten zu befördern und per
Federstrich Vorstellungen einer angeblich „richtigen“ Gemeindegrösse zu
verwirklichen.
Immerhin:
Um die Bestandesgarantie der Gemeinden aufheben oder aufweichen zu können, ist
eine Änderung der Kantonsverfassung nötig. Die Stimmbürger haben also das
letzte Wort und damit Gelegenheit, abgehobene Gemeinde-Architekten auf die
Basis der föderalistischen Realität zurückzuholen.
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