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Februar 2009: Die Schweiz ist mitten
im Abstimmungskampf zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und
Bulgarien. Der Bundesrat fürchtet ein Nein. Aussenministerin Micheline
Calmy-Rey tritt vor die Medien und verkündet, weshalb die Stimmbürger ein Ja in
die Urne legen müssten: „Es gibt keinen Plan B im Falle einer Ablehnung.“
Normalerweise eine
Kapitulationserklärung überforderter Magistraten, scheint Planlosigkeit allmählich
zur bundesrätlichen Handlungsmaxime zu werden. Im Streit um das Bankkundengeheimnis
z.B. hatte der Bundesrat nicht nur keinen Plan B. Er hatte gar keinen Plan. Mit
der bekannten Folge: Nach ein paar Wochen Wirtschaftskrieg kapitulierte die Landesregierung.
In Zukunft will sie dem Ausland bei vermuteter Steuerhinterziehung Amts- und
Rechtshilfe leisten.
April 2009: Die Wirtschaftskrise hat
den Schweizer Arbeitsmarkt hart getroffen. Hoch ist insbesondere die
Arbeitslosigkeit bei Ausländern (6,8%; bei Schweizern beträgt sie 2,5%). Im
vergangenen September waren noch 4,6% der Ausländer und 1,8% der Schweizer
arbeitslos. Kein Wunder: Die Einwanderung aus den 15 „alten“ EU-Staaten liegt
mehr als 10% über dem Durchschnitt der letzten drei Jahre. Viele dieser Einwanderer,
die in wirtschaftlich guten Zeiten einen Arbeitsvertrag in der Schweiz vorweisen
konnten, verlieren in der Rezession ihren Arbeitsplatz. Eine
Rückwanderungswelle bleibt Wunschtraum. Zu attraktiv sind die Schweizer
Sozialleistungen.
In dieser wirtschaftlich schwierigen
Zeit mit steigender Arbeitslosigkeit könnte die Schweiz gegenüber den 15
„alten“ EU-Staaten die sogenannte „Ventilklausel“ anwenden. Die Masseneinwanderung
aus der EU würde damit in Zukunft begrenzt; und die Bevölkerung vor noch mehr
Arbeitslosigkeit und Ansprüchen an den Sozialstaat geschützt.
Der Bundesrat hat nun aber
beschlossen, dieses Instrument nicht anzuwenden. Denn damit würde, so die
offizielle Begründung, „ein negatives Signal ausgesendet, welches im aktuellen
europapolitischen Kontext nicht von Vorteil wäre.“ Im Klartext also: Der
Bundesrat kuscht vor der EU, einmal mehr. Nationale Interessen sind demgegenüber
offenbar zweitrangig – selbst wenn die Schweiz das Recht zur Anwendung der Ventilklausel
explizit in den bilateralen Verträgen mit der EU vereinbart hat. Aber eben: Wo
kein Wille, da kein Weg.
Bundesräte, planlos und passiv: Letztlich
ist es eine Konsequenz des Schweizer Wahlsystems: Das Parlament wählt den
Bundesrat: Die besten Chancen fürs Bundesratsamt haben also Politiker mit
ausgeprägtem Harmoniebedürfnis, die sich wenig Feinde gemacht haben. In
Verhandlungen mit dem Ausland wären aber gerade Qualitäten wie
Durchsetzungsvermögen, Führungs- und Verhandlungsstärke gefragt.
Am 19. Mai trat übrigens Bundesrat
Pascal Couchepin vor die Medien und warb dafür, mitten in einer schweren
Rezession die Mehrwertsteuer um 0,4% zu erhöhen. Die Erhöhung würde vor allem
Familien und tiefere Einkommensschichten treffen – diejenigen Menschen also,
welche die Wirtschaftskrise ohnehin schon am meisten spüren. Wie lautet die
bundesrätliche Begründung für diese Steuererhöhung: „Wenn wir diese Abstimmung
verlieren sollten, haben wir keinen Plan B.“ Wir haben uns schon fast daran gewöhnt.
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