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In der Volksabstimmung vom 8. bzw. 9. Dezember 2007
werden die Langenthaler Stimmbürger über die Gemeindeinitiative „Einführung von
Tempo 30 in allen Wohnquartieren der Stadt Langenthal“ abstimmen. Der Stadtrat hat
die Initiative bereits zwei Mal abgelehnt. Die Konsequenzen einer Annahme wären
massive Mehrkosten und weitere wirkungslose Verkehrsbelästigungsmassnahmen.
Die Initiative hat eine leidvolle Geschichte hinter
sich. Im August 2004 lancierten linke Kreise das Volksbegehren. Nach nur 2
Monaten wurden die Unterschriften bereits eingereicht. Wie sich herausstellte,
waren nur 913 statt der erforderlichen 918 Unterschriften gültig. Da die
damalige Gemeindeordnung noch keine Sammelfrist für Gemeindeinitiativen kannte,
wurden nachgereichte Unterschriften noch als gültig erachtet. Die Initiative
war dank behördlicher Kulanz zustande gekommen. Der Stadtrat lehnte die
Initiative im März 2006 zum ersten Mal ab, da der Ratsmehrheit eine undifferenzierte
Einführung von Tempo 30-Zonen in allen Wohnquartieren nicht sachgerecht erschien.
Noch vor der Volksabstimmung änderte das Bundesgericht für Tempo 30-Zonen die
rechtlichen Grundlagen. Neu darf eine Gemeinde nicht mehr pauschal in allen Wohnquartieren
Tempo 30-Zonen einführen, sondern muss per Gutachten einen bundesrechtlichen
Bedürfnisnachweis erbringen. Dieser ist nur noch gegeben, wenn mit Tempo 30
lokale Gefahrenstellen entschärft werden können oder sich in einem Quartier
besonders schutzwürdige Verkehrsteilnehmer (z.B. Kinder) bewegen. Gemäss
provisorischen Aussagen des Gemeinderates wäre dies etwa in der
Eisenbahnstrasse sowie den Quartieren Hard, Kreuzfeld, Elzmatte/Hinterberg/Greppen,
Rumiweg/Farb der Fall (Priorität in dieser Reihenfolge).
Aufgrund dieser veränderten Ausgangslage stimmte
der Stadtrat nochmals über die Initiative ab und lehnte sie zu Recht erneut ab.
Das heutige System, wonach der Gemeinderat bei Bedarf Tempo 30-Zonen erlassen
kann, hat sich bewährt. Mit der Initiative würde das politische Gewicht von
demokratisch gewählten Behörden hin zu Gutachtern verschoben. Die Kosten der Umsetzung
der Initiative würden sich gemäss Kommission für öffentliche Sicherheit auf ca.
Fr. 900´000.- belaufen. Im Übrigen ist es verfehlt, den Autofahrer immer als
potentiellen Kriminellen statt als grundsätzlich verantwortlichen
Verkehrsteilnehmer zu betrachten. Die meisten Autofahrer fahren vorsichtig,
sobald ein Gebiet unübersichtlich und gefährlich ist. Wer dies nicht tut, wird
sich auch nicht von Tempo 30-Schildern beeindrucken lassen. Die Initiative
verdient deshalb in der Volksabstimmung ein klares NEIN.
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