>>zurück zu Artikel
Nein zu Verkehrsbelästigung und Mehrkosten – Nein zur Tempo 30-Initiative


In der Volksabstimmung vom 8. bzw. 9. Dezember 2007 werden die Langenthaler Stimmbürger über die Gemeindeinitiative „Einführung von Tempo 30 in allen Wohnquartieren der Stadt Langenthal“ abstimmen. Der Stadtrat hat die Initiative bereits zwei Mal abgelehnt. Die Konsequenzen einer Annahme wären massive Mehrkosten und weitere wirkungslose Verkehrsbelästigungsmassnahmen.

Die Initiative hat eine leidvolle Geschichte hinter sich. Im August 2004 lancierten linke Kreise das Volksbegehren. Nach nur 2 Monaten wurden die Unterschriften bereits eingereicht. Wie sich herausstellte, waren nur 913 statt der erforderlichen 918 Unterschriften gültig. Da die damalige Gemeindeordnung noch keine Sammelfrist für Gemeindeinitiativen kannte, wurden nachgereichte Unterschriften noch als gültig erachtet. Die Initiative war dank behördlicher Kulanz zustande gekommen. Der Stadtrat lehnte die Initiative im März 2006 zum ersten Mal ab, da der Ratsmehrheit eine undifferenzierte Einführung von Tempo 30-Zonen in allen Wohnquartieren nicht sachgerecht erschien. Noch vor der Volksabstimmung änderte das Bundesgericht für Tempo 30-Zonen die rechtlichen Grundlagen. Neu darf eine Gemeinde nicht mehr pauschal in allen Wohnquartieren Tempo 30-Zonen einführen, sondern muss per Gutachten einen bundesrechtlichen Bedürfnisnachweis erbringen. Dieser ist nur noch gegeben, wenn mit Tempo 30 lokale Gefahrenstellen entschärft werden können oder sich in einem Quartier besonders schutzwürdige Verkehrsteilnehmer (z.B. Kinder) bewegen. Gemäss provisorischen Aussagen des Gemeinderates wäre dies etwa in der Eisenbahnstrasse sowie den Quartieren Hard, Kreuzfeld, Elzmatte/Hinterberg/Greppen, Rumiweg/Farb der Fall (Priorität in dieser Reihenfolge).

Aufgrund dieser veränderten Ausgangslage stimmte der Stadtrat nochmals über die Initiative ab und lehnte sie zu Recht erneut ab. Das heutige System, wonach der Gemeinderat bei Bedarf Tempo 30-Zonen erlassen kann, hat sich bewährt. Mit der Initiative würde das politische Gewicht von demokratisch gewählten Behörden hin zu Gutachtern verschoben. Die Kosten der Umsetzung der Initiative würden sich gemäss Kommission für öffentliche Sicherheit auf ca. Fr. 900´000.- belaufen. Im Übrigen ist es verfehlt, den Autofahrer immer als potentiellen Kriminellen statt als grundsätzlich verantwortlichen Verkehrsteilnehmer zu betrachten. Die meisten Autofahrer fahren vorsichtig, sobald ein Gebiet unübersichtlich und gefährlich ist. Wer dies nicht tut, wird sich auch nicht von Tempo 30-Schildern beeindrucken lassen. Die Initiative verdient deshalb in der Volksabstimmung ein klares NEIN.


hinauf