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Über
politisch-korrekte Selbsterniedrigung...
Am 29. November
1994 ist die Schweiz dem UNO-Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form
von Rassendiskriminierung beigetreten. Dieses Übereinkommen statuiert
umfangreiche Verpflichtungen (Art. 2 – 7): Rassistische Taten müssen unter
Strafe gestellt und rassistische Propaganda muss unterbunden werden. Zudem
verlangt das Abkommen eine aktive Präventionspolitik gegen Rassismus. Das schweizerische
Antirassismusgesetz lässt sich damit unmittelbar auf dieses Übereinkommen
zurückführen, ja der Erlass war sogar eine Bedingung für den Beitritt der
Schweiz zu diesem UNO-Übereinkommen. Die eidgenössische Kommission gegen
Rassismus (EKR) wiederum wurde geschaffen zur Umsetzung der Konvention. Auch
diese Kommission verdankt ihre Existenz also letztlich dem UNO-Übereinkommen. Gemäss Art. 9 des Übereinkommens haben die
Mitgliedstaaten periodisch Berichte an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder
Form von Rassendiskriminierung zu schreiben. In diesen Berichten haben die
Mitgliedstaaten brav die von ihnen getroffenen Massnahmen gegen
Rassismusbekämpfung darzulegen.
Einen solchen
Bericht hat die Schweiz, genauer die Direktion für Völkerrecht, nun verfasst.
Es ist mittlerweile der vierte, fünfte und sechste periodische Bericht, in dem
die Schweiz der UNO gegenüber Rechenschaft über ihre Politik gegen Rassismus
ablegt. Die drei Berichte sind zu einem einzigen Bericht vereinigt worden und
decken den Zeitraum von Februar 2002 bis April 2006 ab. Der Bundesrat wiederum
hat den Bericht genehmigt.
Der Bericht gliedert sich in drei Teile. Nach einigen
allgemeinen Bemerkungen zu Demographie und Politik in der Schweiz folgt eine
artikelweise Überprüfung des Abkommens. In geradezu pedantischer Weise listet
der Bericht auf, was die Schweiz alles getan hat, um die hohen Wünschen der UNO
auch erfüllen zu können. Die Berichterstattung ist teilweise einseitig
politisch gefärbt. So lobt der Bericht etwa die „Professionalität, mit welcher die EKR ihre Aufgabe in den zehn Jahren
ihres Bestehens erfüllt hat.“ Das dürfte reichlich übertrieben sein. So
liess die Antirassismuskommission in ihrem Bulletin „Tangram“ im Oktober 2003
Hamit Duran zu Wort kommen, der mit islamistischen Holocaustleugnern
zusammenarbeitet. In einer anderen Ausgabe im Jahr 1999 beschönigte die EKR die
Gewalt in muslimischen Familien mit Aussagen wie „Schläge sind in muslimischen Familien ein anerkanntes
Erziehungsmittel“; und weiter: „Den
geschlagenen Frauen ist das, was ihnen widerfährt, oft schon von der Mutter,
der Schwester, der Nachbarin her bekannt. Das Schlagen ist Privatsache, man
mischt sich nicht ein.“ Handfeste Erfolge der EKR jedoch sucht man
vergebens. Hätte die Antirassismuskommission nicht das Privileg, dass ihr hehres
Ziel alle fehlenden Erfolge entschuldigt, sie wäre längst aufgelöst worden.
Der Bericht gipfelt in einigen abschliessenden Stellungnahmen
des UNO-Ausschusses. Eine Kostprobe dieser hoheitlichen Überprüfung der
Schweizer Rassismuspolitik liefern die folgenden Stellen:
„Der Ausschuss ist äusserst besorgt über die fortwährende
feindliche Haltung in der Schweiz gegenüber Schwarzen, Muslimen und
Asylbewerbern. Er empfiehlt dem Mitgliedstaat zudem, die Fortsetzung seiner
Bemühungen zur Verhinderung und Bekämpfung einer solchen Haltung, namentlich
über Informationskampagnen und Erziehung der öffentlichen Meinung. Ausserdem
fordert der Ausschuss im Rahmen seiner allgemeinen Empfehlung XIX den
Mitgliedstaat weiterhin zur Überwachung aller Tendenzen, die zur Trennung
aufgrund von Rasse oder Ethnie führen können, und zur Fortsetzung der
Bemühungen zur Aufhebung der sich daraus ergebenden negativen Konsequenzen
auf.“
„Der Ausschuss ist über die Äusserungen
einer fremdenfeindlichen und rassistischen Einstellung im Rahmen von
Einbürgerungsverfahren namentlich denjenigen, die der Volksab-stimmung
unterliegen, besorgt.“
„Der Ausschuss
äussert auch seine Besorgnis über die Lage der Fahrenden in der Schweiz,
namentlich die der Roma und der Jenischen, und hofft, dass die Bemühungen zur
Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen fortgesetzt werden.“
Besorgte, hohe UNO-Funktionäre, welche mit der Schweiz wohl
etwa ähnlich viel vertraut sind wie linke Parlamentarier mit der Tugend des
Sparens, machen das, was sie am besten können: Hoch zu Ross urteilen,
beurteilen, verurteilen; und die zuständigen Schweizer Behörden machen das, was
sie offenbar am besten können: Sie nicken: Wie demütige Ergebene verweisen sie
auf die Kredite zur Integrationsförderung, auf den Aktivismus der umtriebigen
Antirassismuskommission und auf die Massnahmen, die auch „Fahrende“ (politisch
korrekt für Zigeuner) zukünftig unter staatlichen Artenschutz stellen sollen. Bei der Einbürgerungsfrage geht man sogar
noch weiter und stimmt der Kritik untertänigst zu: „Das
Einbürgerungsverfahren, wie es in einigen Kantonen praktiziert wird, ist in der
Tat unbefriedigend und hat zu grundlegenden Diskussionen über ein
rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren geführt.“ Danach zieht man rechtfertigend
das Bundesgericht bei, welches die Einbürgerung zum Verwaltungsakt degradiert
und damit der politisch-demokratischen Kontrolle entzogen hat.
Der
ganze Bericht zeigt exemplarisch auf, um was es eigentlich geht: Um einen
Kniefall der Schweiz vor den Hütern der political correctness in der UNO. Dieser
Kniefall ist umso bedenklicher, weil die UNO-Funktionäre keine demokratische
Legitimation besitzen. Denn „die Wahl der Ausschussmitglieder findet auf einer vom Generalsekretär am Sitz der Vereinten Nationen anberaumten
Sitzung der Vertragsstaaten statt“ (Art. 8 Ziff. 4). In geheimer Wahl, versteht
sich (Art. 8 Ziff. 2). Die üblichen demokratischen Kontroll- und
Transparenzgebote sind hier ausser Kraft gesetzt.
In der Schweiz funktioniert das
Zusammenleben verschiedener Kulturen verglichen mit dem Ausland nach wie vor
relativ gut. Randalierende, „eingebürgerte Nicht-Franzosen“ wie in Frankreich,
dauernde Lebensgefahr für Islamgegner wie in Holland oder reihenweise
Ehrenmorde wie in Deutschland sind unserem Land (noch) fremd. Gründe dafür
liegen vor allem in der relativ hohen sozialen Mobilität unserer Gesellschaft,
die Leistung mit gesellschaftlichem Aufstieg belohnt, und in unserem liberalen
Wirtschaftssystem, das für Wohlstand und Arbeitsplätze garantiert. Zudem sind
der Schweiz Parallelgesellschaften wie etwa in Holland fremd, die sich von
unserem Rechtssystem abgekapselt haben, wo die Scharia und nicht mehr die
Verfassung gilt. In Holland jedoch entstanden solche Parallelgesellschaften
deshalb, weil der Staat dies mit einer zu largen Ausländerpolitik förderte. Von
den Ausländern wurden kaum Anstrengungen zur Integration verlangt, jede
Integrationsverweigerung galt als Ausdruck der eigenen Kultur und
Integrationspflichten demgegenüber als politisch unkorrekt. Die heutigen
Probleme in der Schweizer Integrationspolitik sind in dem Masse angestiegen,
wie die political correctness unsere Ordnung infiziert und Ausländer unter
Artenschutz gestellt hat. Die ebenfalls politisch-korrekten Ansichten und
Forderungen der UNO-Funktionäre sind durch die Realität längst widerlegt
worden. Warum also lassen sich die Schweizer Behörden noch von
UNO-Integrationsmärchen einschüchtern?
Allzu oft wird die Situation der angeblich diskriminierten
Minderheiten in der Schweiz auch dramatisiert. Die Muslime z.B. werden im
Bericht pauschal als Opfer dargestellt, weil sie seit dem 11. September unter
Generalverdacht stünden. Die unzähligen Muslime, die einen Arbeitsplatz gefunden
haben oder deren Einbürgerungsgesuch gutgeheissen worden ist, widerlegen jedoch
die Mär vom angeblichen Generalverdacht. Es geht hier vielmehr um einen
Opfermythos, mit dem man – als politische Argumentationswaffe missbraucht –
berechtigte Kritik abblocken kann. Dasselbe gilt, wenn der Bericht zur
Situation der Schwarzen in der Schweiz Stellung nimmt: „Spezifische Ergebnisse der Studie zum Thema Rassismus und
Diskriminierung haben ergeben, dass die häufigsten Vorfälle in den Bereich des
subtilen (bzw. latenten) Rassismus fallen. Es handelt sich hauptsächlich um
abschätzige Blicke, Beschimpfungen, gezielte Missachtungen und das <<Nicht
gesehen Werden>>.“ Dies sind gewiss nicht erwünschte
Verhaltensweisen, aber ob man eine Korrektur mit staatlichem Aktivismus erzwingen
muss, ist eine andere Frage.
Dem UNO-Übereinkommen zur
Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sind inzwischen praktisch alle
Staaten der Welt beigetreten: Also auch Länder wie Simbabwe, wo weisse
Landbesitzer systematisch enteignet oder sogar ermordet werden. Länder wie
Russland, das nicht gerade für einen menschenfreundlichen Umgang mit den
Tschetschenen bekannt ist oder Länder wie diejenigen arabischen Staaten, wo man
als Christ um sein Leben fürchten muss. Sie alle sind auch Teil des Abkommens
und offenbaren damit die Heuchelei des internationalen „Rechts“, das vorgibt,
die Menschen schützen zu können. Vielmehr können sich mit der Unterzeichnung
wohltönender, aber wirkungsloser Erklärungen auch die skrupellosesten
Diktatoren auf dem Parkett der internationalen Menschenrechtsdiplomatie frei
bewegen.
Was ist mit dieser einst stolzen
Schweizer Nation passiert, die sich immer gegen fremde Richter und Vögte
gewehrt hat, die Friedrich Schiller in seinem „Wilhelm Tell“ als so tapfer und
freiheitsliebend dargestellt hat, die zwei Weltkriege als Hort der Freiheit und
des Friedens überstanden hat und die trotz schwierigster innerer und äusserer
Umstände der übermächtigen, menschenverachtenden Nazi-Diktatur widerstanden hat?
Heute reichen ein paar Nörgeleien einiger UNO-Funktionäre aus und schon verliert
die Schweiz – oder zumindest die repräsentativen Verwaltungsstellen – ihre
Selbstachtung und gibt klein bei. Man stimmt in den Tenor der UNO-Funktionäre
sogar noch mit ein und brandmarkt eigene, bewährte Traditionen als
„unbefriedigend“. Was Kriege, wirtschaftliche Not und Armeen nicht geschafft
haben, scheint heute eine demokratisch nicht legitimierte UNO-Instanz,
bestehend aus Ayatollahs der political correctness, ohne weitere
Schwierigkeiten bewerkstelligen zu können: Reihenweise kleinkarierte, unreflektierte,
opportunistische helvetische Bücklinge.
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