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Es
war der bisher letzte einer ganzen Reihe von Schlägen der Schweizer Politik
gegen die Milizarmee: Seit dem 1. April 2009 gibt es keine sogenannte
Gewissensprüfung mehr bei Gesuchen um Dispensation vom Militärdienst. Im
Klartext: Wer heute statt Militärdienst einen zivilen Ersatzdienst leisten
will, muss nur noch den Tatbeweis erbringen. Er muss bereit sein, einen
anderthalbmal längeren zivilen Ersatzdienst (Tätigkeit in den Bereichen Gesundheits-
oder Sozialwesen, Umweltschutz, humanitäre Hilfe, etc.) zu leisten.
Das
Schweizer Parlament hat die entsprechende Änderung des Zivildienstgesetzes auf
eine Motion von EVP-Nationalrat Heiner
Studer hin beschlossen. In der Botschaft ans Parlament beruhigte der Bundesrat
im Februar 2008: Es „ist nicht zu erwarten, dass eine Vereinfachung des
Zulassungsverfahrens bei gleichbleibender Zivildienstdauer zu einer grossen
Zunahme der Anzahl der Zivildienstgesuche führen wird, die zudem einen
markanten Einfluss auf die Bestände der Armee hätte“ (BBl 2008 S. 2723). Die
Parlamentarier glaubten brav den bundesrätlichen Prophezeiungen und stimmten
der Aufhebung der Gewissensprüfung zu. Die Linke jubelte. Eine alte Forderung
gegen die verhasste Milizarmee war mehrheitsfähig geworden. An der Urne
schickte der Souverän eine entsprechende Volksinitiative im Jahr 1984 mit fast
64% Nein-Stimmen noch deutlich bachab.
Mittlerweile
lassen sich die ersten Bilanzen der neuen Zivildienstregelung ziehen. Die bundesrätlichen
Prognosen haben sich – einmal mehr – nicht erfüllt. Wurden im Jahr 2008 noch
1´946 Gesuche zum Zivildienst gestellt, so erhöhte sich deren Zahl auf ganze
7´213 seit Abschaffung der Gewissensprüfung im April des vergangenen Jahres.
Eine Zunahme von über 370%! Unter den Gesuchstellern befinden sich auch
zunehmend solche, welche gerade die RS oder einen WK absolvieren. Der Wechsel
zum Zivildienst wird teilweise sogar als Drohung missbraucht, um sich vor einer
unangenehmen Sonntagswache zu drücken und das Wochenende mit der Freundin
verbringen zu können. Der Chef der Armee, Korpskommandant André Blattmann,
schlägt Alarm: „Es gehen uns eindeutig zu viele Soldaten verloren, die wir gern
behalten würden“ (Aargauer Zeitung vom 11.09.09). Besonders akut wird der
Personalmangel beim Weitermachen: In eine Unteroffiziersschule rückten
gleich acht Dienstpflichtige samt Umteilungsgesuch ein – die Armee musste sie
entlassen.
Die
Milizarmee ist heute in ihren Grundfesten bedroht. Volk und Armee entfremden
sich zusehends. Die Armeereform XXI hat den Bestand und das Dienstalter der
Armeeangehörigen bereits drastisch reduziert. Neu geschaffene Kategorien wie die
Durchdiener, welche den ganzen Militärdienst am Stück absolvieren, untergraben
den Milizgedanken des Bürgers in Uniform. Mit der heutigen Rekrutierungspraxis ist
es massiv einfacher geworden, über den blauen Weg (Untauglichkeit) dem Militärdienst
zu entkommen: Nur noch rund 60% der jungen Schweizer werden mittlerweile als
armeetauglich eingestuft. Mit der Antiwaffen-Initiative der Linken droht
bereits der nächste Schritt. Die Armeewaffe soll ins Zeughaus verbannt werden.
Das Obligatorische wäre in seiner Existenz gefährdet.
Die
Milizarmee gehört mit der direkten Demokratie und dem Föderalismus zu den Grundfesten
des Sonderfalles Schweiz. Die Schweizer Armee ist kein Heer obrigkeitsgläubiger
Marionetten, sondern eine Mannschaft mitdenkender Staatsbürger. Jeder Schweizer
ist mitverantwortlich für die Gewährung von Sicherheit und Ordnung. Das
garantiert, dass die Armee nicht leichtfertig eingesetzt wird.
Dieses
Milizsystem hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Schweiz eine der freiesten
Nationen der Welt ist. Es darf nicht mit einigen politischen Schildbürger-Reformen
zu Tode „modernisiert“ werden.
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