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Wandlungen der
Konsumgesellschaft
Risiken und deren Verminderung
prägen die politische Agenda. Besonders problematisch ist die blind machende
Angst vor dem Risiko im Strafrecht.
Das Initiativkomitee «für den Schutz vor
Waffengewalt» – zusammengesetzt aus SP, Grünen, Armee-Abschaffern und
Frauenverbänden – schlägt Alarm: «Unerträgliches Sicherheitsrisiko für Frauen,
Kinder und Männer: 2,3 Millionen Feuerwaffen in Schweizer Haushalten».
Restrisiken bleiben immer Der Fall
ist symptomatisch für die moderne Politik, was die Diskussion um Risiken
angeht. Risiken bzw. deren Verminderung prägen die politische Agenda. Der
deutsche Soziologe Ulrich Beck hat den Begriff der Risikogesellschaft geprägt.
Der Fortschrittsglaube der Moderne des frühen 20. Jahrhunderts hat sich
angesichts von zwei Weltkriegen und einem nuklearen Fast-Supergau in
Tschernobyl verflüchtigt. Weder Wirtschaftswachstum noch technischer
Fortschritt vermögen alle menschlichen Probleme zu lösen. Restrisiken bleiben
immer. Deren bestmögliche Eindämmung ist nach Beck kennzeichnendes Merkmal
spätmoderner Gesellschaften.[1]
Bindungslosigkeit Dazu
kommt ein anderer Grund: Die heutige, spätmoderne Konsumgesellschaft zeichnet
sich durch eine in der Weltgeschichte nie gekannte Bindungslosigkeit des
Menschen aus. Traditionelle, Wertordnungen haben an Bedeutung verloren: Religion
ist primär noch ein Garant für ein paar Ferientage im Jahr. Patriotismus ist
hauptsächlich noch an Events wie Fussball-Weltmeisterschaften zu spüren.
Familie ist keine Notwendigkeit mehr. Sie ist eine Möglichkeit der
Lebensgestaltung; eingereiht neben anderen in der Luxusabteilung im Supermarkt
der Spassgesellschaft. Diese Emanzipation macht den Menschen unabhängig, aber
auch einsam. Entsprechend akut ist das Bedürfnis nach einem starken Staat, der
die atomisierten Individuen vor allerlei Gefährdungen schützt.
Beispiel Sozialversicherungen Prominentes
Beispiel sind die Sozialversicherungen: Diese decken soziale Risiken wie Alter,
Arbeitslosigkeit, Invalidität, Krankheit oder Unfall ab. Die Rentenzahlung
erfolgt unabhängig vom Einzelfall. Selbst wenn sich konkret bei einer
Entlassung – z.B. aufgrund von familiärer Hilfe – keine soziale Problematik
ergibt: Arbeitslosigkeit ist als soziales Risiko definiert, also wird bezahlt.
Das
Bedürfnis nach Risiko-Minimierung ist überaus vereinnahmend; man verliert
leicht den Blick fürs Ganze. Um auf das Beispiel der Waffenverbots-Initiative
zurückzukommen. Ja, es gibt viele Waffen in Schweizer Haushalten; und ja, es
gibt ein Risiko, von Waffen verletzt oder getötet zu werden. Also lancieren
linke Kreise eine Initiative und wollen das Sturmgewehr ins Zeughaus verbannen.
Das Kampagnen-Sujet zeigt blutbefleckte Finger eines Opfers von
Schusswaffengewalt. Der Betrachter fühlt sich wie in einem Horrorfilm. Das Bild
vermittelt und erzeugt Angst. Angst vor dem Risiko, selbst Opfer von
Waffengewalt zu werden.
Im
Bestreben nach Risiko-Minimierung geraten aber die übrigen, wichtigen Facetten
des Problems aus dem Blickfeld. Nämlich der fehlende Zusammenhang zwischen dem
Einziehen des Sturmgewehrs und mehr Sicherheit vor Waffengewalt. Nur etwa drei
Prozent der Tötungsdelikte werden hierzulande mit Ordonnanzwaffen begangen. Die
Schweiz hat europaweit die wohl grösste Schusswaffendichte in privaten
Haushalten, gleichzeitig aber die tiefste Tötungsrate (zwölf Tötungsdelikte pro
Million Einwohner). In Holland, wo nur zwei Prozent der Haushalte über
Schusswaffen verfügen, sind es fünfzehn; im waffenrechtlich restriktiven
Finnland sogar 24. In Finnland ist im Übrigen auch die Suizidrate mit
Schusswaffen am höchsten.
Schutzlos ausgeliefert Erfahrungen
in Grossbritannien, Australien, Irland und Jamaika mit Waffenverboten haben sogar
gezeigt, dass nach Einführung der strengeren Vorschriften die Kriminalität
zugenommen hat. Die britische Regierung z.B. verbot nach dem Schulmassaker in
Dunblane im Januar 1997 weitgehend den Besitz von privaten Handfeuerwaffen. In
der Zeit von 1996-2003 verdoppelten sich in England und Wales die Verbrechen
mit Schusswaffen. Bewaffnete Raubüberfälle stiegen um 101 Prozent,
Vergewaltigungen um 105 Prozent und Tötungen um 24 Prozent. Eigentlich
einleuchtend: Kriminelle halten sich definitionsgemäss nicht ans Gesetz, also
auch nicht an ein schärferes Waffenrecht. Sie bleiben bewaffnet. Anders
rechtschaffene Bürger, die sich bereitwillig entwaffnen lassen und
anschliessend bewaffneten Kriminellen schutzlos ausgeliefert sind.
Trotzdem:
Sobald es ein Opfer von Schusswaffenmissbrauch gibt, kommen Forderungen nach
schärferem Waffenrecht ins Spiel. Fakten hin oder her. Letztlich ist es
menschlich: Nach einem Amoklauf z.B. sind Trauer, Unverständnis, aber auch das
Bedürfnis zu handeln verständlicherweise gross. Oft hat sich der Täter in
solchen Fällen aber bereits selbst gerichtet. Der Schuldige ist nicht mehr da.
Das Bedürfnis zu handeln, damit sich solches nicht wiederholt, bleibt. Wenn
schon kein Täter mehr da ist, verbietet man wenigstens sein Werkzeug.
Fälle wie
der Schusswaffenmissbrauch in Zürich-Höngg (hier hat sich der Täter nicht
selbst gerichtet) zeigen aber, wo die wirklichen Ursachen von
Schusswaffenmissbrauch liegen – beim Schützen: Luis W., der nach absolvierter
RS mit dem Sturmgewehr eine junge Frau erschossen hat, war eingebürgert,
vorbestraft und bekannt als Anti-WEF-Demonstrant. Nach eigenen Angaben mit
Kontakt zur grünen Szene.
Verbot löst keine Probleme Die Liste
der Beispiele lässt sich endlos verlängern. Nach dem tragischen Tod eines Jungen
durch drei Pitbull-Terrier in Oberglatt ZH forderten die Boulevard-Zeitung
«Blick» und zahlreiche Politiker lauthals ein Kampfhundeverbot.
Selbstverständlich ist auch hier das Problem nicht der Hund, sondern der
Hundehalter. Ein Verbot löst keine Probleme, da die fraglichen Halter dann die
Hunderasse wechseln und weiter Hunde abrichten. Aber in der Angst vor dem
Risiko ist jedes Verbot recht.
In der
Diskussion um medial aufgepeitschte tragische Einzelschicksale droht der Blick
für die längerfristigen, aber um so schwerwiegenderen Gefahren verloren zu
gehen. Es bleibt keine Zeit mehr, sich um Themen wie die demographische
Zeitbombe, die zunehmende Tendenz zu Parallelgesellschaften in Europa, die
finanzielle Schieflage der Sozialwerke (Milliardenschulden der IV, Unterdeckung
der Pensionskassen etc.) oder die horrende Staatsverschuldung (über 120
Milliarden Franken allein auf Bundesebene) zu kümmern.
«Abstrakte Gefährdung» Besonders
problematisch ist die blind machende Angst vor dem Risiko im Strafrecht. Diese
zeigt sich in den rechtsstaatlich bedenklichen Tatbeständen sogenannter
abstrakter Gefährdungsdelikte: Die Bestrafung abstrakter Gefährdungen umfasst
Handlungen, die für sich selber ungefährlich sind. Aber unter Umständen hätte
etwas passieren können. Im Strassenverkehr etwa: Gebüsst wird, wer zu schnell
fährt. Mag er jemanden gefährdet haben oder nicht. Mit der bekannten
Konsequenz, dass ein Autofahrer an einer verkehrstechnisch ungefährlichen
Stelle geblitzt wird. Nämlich dort, wo es erfahrungsgemäss die meisten, wenn
auch unproblematischen Übertretungen gibt: Für den Fiskus eine angenehme Art,
sein Budget aufzupolieren.
Der
Umfang von Handlungen, die unter Umständen gefährlich sein und damit in den
Fokus des Risikostrafrechts kommen könnten, ist fast unbegrenzt. Letztlich geht
es um eine Vorverlagerung der Strafbarkeit. Das Strafrecht verlässt den
liberalen Boden einer Schadensabwehr und wird zum Erziehungsmittel. Will sich
das Risikostrafrecht dabei nicht bloss auf einige Beispiele konzentrieren, ist
es auf schwammige generelle Formulierungen angewiesen: Angesichts der
Konsequenzen eines Strafurteils ein eigentlich unannehmbarer Zustand.
Beispiel Antirassismus-Strafnorm Das zeigt
sich etwa bei der Antirassismus-Strafnorm. Bestraft werden (angeblich)
fremdenfeindliche Äusserungen, weil sie den öffentlichen Frieden gefährden
könnten. Unabhängig davon, ob sich überhaupt jemand gestört fühlt. Unabhängig
davon, ob irgend jemand die angeblich gefährlichen Äusserungen ernst nimmt.
Aufgrund der unklaren Tragweite der Norm sind Kollisionen mit der
Meinungsfreiheit garantiert. Der Solothurner Kantonsrat Heinz Müller wurde etwa
für folgende Aussage in einen Rechtsstreit verwickelt: «Die Ausländer kennen
die Gepflogenheiten hier nicht und werden sie auch nicht lernen. Zum Beispiel
die Kosovo-Albaner: Sie legen eine Gewaltbereitschaft an den Tag, die wir hier
nicht kennen.» Otto-Normalverbraucher ohne juristischen Fachwortschatz wäre
also im Grunde genommen auf ständigen Beistand eines Anwaltes angewiesen, um
sich immer ganz korrekt antirassistisch zu äussern. Ausser natürlich
Otto-Normalverbraucher beschliesst, sich gar nicht mehr zu äussern und die
Ausländerpolitik in Zukunft von der politischen Zuschauertribüne aus zu
verfolgen.
Wie sagte
noch Benjamin Franklin:
«Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden,
um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit
noch Sicherheit.»
Das galt
für die Welt im 18. Jahrhundert nicht weniger als für die spätmoderne
Konsumgesellschaft.
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