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Die Privatsphäre jetzt schützen! - Das Bankkundengeheimnis muss in die Bundesverfassung!


Das Bankkundengeheimnis kennen wir in der Schweiz schon heute, jedoch nur als eine Form des Berufsgeheimnisses. Eine Verankerung in der Bundesverfassung fehlt. Mit der heutigen Regelung werden wir weder der volkswirtschaftlichen noch der ideellen Bedeutung des Bankkundengeheimnisses gerecht. Dies haben auch die Turbulenzen der letzten Wochen klar gemacht.

Die Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz ist für unser Land hoch. Gemäss den aktuellen offiziellen Zahlen des Finanzdepartements aus dem Jahr 2008 ergibt sich folgendes Bild: Der Finanzplatz Schweiz erwirtschaftet 11,4 % der Wertschöpfung der Schweizer Volkswirtschaft. Rund 6 % der Arbeitskräfte der Schweiz sind im Finanzbereich beschäftigt.

Die auch international gesehen hohe Attraktivität unseres Finanzplatzes hat verschiedene Gründe: Zum einen unsere Unabhängigkeit von der EU, die international gesehen tiefen Steuern, die stabilen politischen Verhältnisse im Land und unsere eigene Währung; und insbesondere auch das Bankkundengeheimnis. Das verdeutlichen die Warnungen von Ivan Pictet, Präsident der Stiftung Finanzplatz Genf: Wenn die Schweiz das Bankkundengeheimnis in der heutigen Form aufgebe, halbiere sich die Wertschöpfung des Finanzplatzes (Interview mit „Le Temps“ vom 24. Februar 2009).

Wir wollen keinen gläsernen Bürger. Der Mensch hat Anrecht auf Privatsphäre; gerade im Bankgeschäft ist Diskretion wichtig. Die Geschichte des Bankkundengeheimnisses ist deshalb auch eine Geschichte des Persönlichkeitsschutzes. Das zeigen auch die Umstände, unter denen es vor über 70 Jahren in der Schweiz explizit verankert wurde. Den von den Nazis verfolgten und diskriminierten Menschen sollte in der Schweiz Anonymität gewährt werden.

Das Bankkundengeheimnis muss deshalb als Konkretisierung des Persönlichkeitsschutzes in den Grundrechtsteil unserer Bundesverfassung aufgenommen werden. Die Volksinitiative der JSVP „Verteidigen wir die Schweiz! Das Bankgeheimnis muss in die Bundesverfassung“ will genau dies erreichen. Da die Grundrechte nach heutiger Lehre Ausgangspunkt der Rechtsordnung sind, wird mit der vorliegenden Initiative das Bankkundengeheimnis echt gestärkt.

Der insbesondere im Ausland erhobene Vorwurf, das Bankgeheimnis schütze Kriminelle, ist haltlos. Der ehemalige US-Botschafter in der Schweiz, Mercer Reynolds, sprach gegenüber der NZZ in einem Interview am 2. Oktober 2001 Klartext: „Ich bin beeindruckt vom schweizerischen Regelwerk zum Umgang mit Bankkunden und dessen Anwendung durch die Banken und die Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden.“

Die in den letzten Monaten aufgeflammte Kritik des Auslandes an der Schweiz hat andere Hintergründe: Die westlichen Staaten haben sich, insbesondere im Verbund als G-20, mit ihren Konjunkturpaketen übernommen. 1´000 Milliarden Franken beträgt das G-20 Hilfspaket, 800 Milliarden Dollar das aktuelle US-Konjunkturpaket, nachdem bereits die frühere US-Regierung ein Hilfspaket von 700 Milliarden Dollar geschnürt hat. Es klaffen gigantische Löcher in den Staatskassen. Die USA z.B. steuern auf ein Defizit von 1´750 Milliarden Dollar zu. Entsprechend gross ist die Versuchung, mit einem Angriff auf den Finanzplatz Schweiz neue Einnahmequellen zu erschliessen.

Der Bundesrat hat es versäumt, rechtzeitig mit anderen Staaten ein Abwehrdispositiv gegen ausländische Druckmanöver auszuarbeiten, insbesondere auch gegenüber der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). OECD-Kenner und Strafrechtsprofessor Mark Pieth sagte an die Adresse des Bundesrates: „Bis jetzt aber hat die Schweiz sich sehr defensiv an der Steuerdebatte beteiligt“ (Tages-Anzeiger, 18.3.2009). Nach den Attacken der USA im Zusammenhang mit den nachrichtenlosen Vermögen in den 90er Jahren hätte es der Bundesrat eigentlich besser wissen müssen.

Nun gilt es zu retten, was noch zu retten ist. Wird die Volksinitiative angenommen, hat der Bundesrat allfällig widersprechende Staatsverträge aufzukünden. Er könnte nicht mehr mit Doppelbesteuerungsabkommen das Bankkundengeheimnis relativieren. Das Bankkundengeheimnis wäre gesichert.

Der Bundesrat will dem Ausland künftig auch bei vermuteter Steuerhinterziehung Amts- und Rechtshilfe auf Anfrage gewähren. Wer meint, mit dieser Kastration des Schweizer Bankkundengeheimnisses sei der internationale Druck weg, täuscht sich. Bereits im Jahr 2005 hat die EU das Bankkundengeheimnis anerkannt. Der Bundesrat hält in der Botschaft zum Schengener-Abkommen voller Stolz fest: Mit Blick auf den Finanzplatz kann festgestellt werden, dass das Bankgeheimnis bei den direkten Steuern gewahrt ist und  damit ein wesentliches Verhandlungsziel erreicht werden konnte“(BBl 2004 6002). Diese „Garantie“ der EU war die Gegenleistung dafür, dass die Schweiz das Bankkundengeheimnis bei den indirekten Steuern aufgehoben hat. Den Wert dieser EU-Garantie sehen wir heute. Umso weniger Grund haben wir, die gegenwärtige Ruhe zwischen den Stürmen als Entspannung zu verstehen. Früher oder später wird das Ausland auch den automatischen Informationsaustausch mit Daten von Schweizer Bankkunden verlangen. Zudem steht noch die Forderung der EU im Raum, den Steuerwettbewerb in der Schweiz einzuschränken und die Holdingprivilegien gewisser Kantone abzuschaffen. Es ist an der Zeit, die Strategie zu wechseln. Rückzugsgefechte und Kapitulation auf Raten können nicht länger die bundesrätliche Handlungsmaxime sein. Es braucht einen Wandel. Es braucht diese Volksinitiative.


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