|
Das Bankkundengeheimnis kennen wir
in der Schweiz schon heute, jedoch nur als eine Form des Berufsgeheimnisses.
Eine Verankerung in der Bundesverfassung fehlt. Mit der heutigen Regelung
werden wir weder der volkswirtschaftlichen noch der ideellen Bedeutung des
Bankkundengeheimnisses gerecht. Dies haben auch die Turbulenzen der letzten Wochen
klar gemacht.
Die Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz
ist für unser Land hoch. Gemäss
den aktuellen offiziellen Zahlen des Finanzdepartements aus dem Jahr 2008
ergibt sich folgendes Bild: Der Finanzplatz Schweiz erwirtschaftet 11,4 % der
Wertschöpfung der Schweizer Volkswirtschaft. Rund 6 % der Arbeitskräfte der Schweiz
sind im Finanzbereich beschäftigt.
Die auch international gesehen hohe Attraktivität
unseres Finanzplatzes hat verschiedene Gründe: Zum einen unsere Unabhängigkeit
von der EU, die international gesehen tiefen Steuern, die stabilen politischen Verhältnisse
im Land und unsere eigene Währung; und insbesondere auch das Bankkundengeheimnis.
Das verdeutlichen die Warnungen von Ivan Pictet, Präsident der Stiftung
Finanzplatz Genf: Wenn die Schweiz das Bankkundengeheimnis in der heutigen Form
aufgebe, halbiere sich die Wertschöpfung des Finanzplatzes (Interview mit „Le
Temps“ vom 24. Februar 2009).
Wir wollen keinen gläsernen Bürger.
Der Mensch hat Anrecht auf Privatsphäre; gerade im Bankgeschäft ist Diskretion
wichtig. Die Geschichte des Bankkundengeheimnisses ist deshalb auch eine
Geschichte des Persönlichkeitsschutzes. Das zeigen auch die Umstände, unter
denen es vor über 70 Jahren in der Schweiz explizit verankert wurde. Den von
den Nazis verfolgten und diskriminierten Menschen sollte in der Schweiz Anonymität
gewährt werden.
Das Bankkundengeheimnis muss deshalb
als Konkretisierung des Persönlichkeitsschutzes in den Grundrechtsteil unserer
Bundesverfassung aufgenommen werden. Die Volksinitiative der JSVP „Verteidigen
wir die Schweiz! Das Bankgeheimnis muss in die Bundesverfassung“ will genau
dies erreichen. Da die Grundrechte nach heutiger Lehre Ausgangspunkt der
Rechtsordnung sind, wird mit der vorliegenden Initiative das
Bankkundengeheimnis echt gestärkt.
Der insbesondere im Ausland erhobene
Vorwurf, das Bankgeheimnis schütze Kriminelle, ist haltlos. Der ehemalige
US-Botschafter in der Schweiz, Mercer Reynolds, sprach gegenüber der NZZ in
einem Interview am 2. Oktober 2001 Klartext: „Ich bin beeindruckt vom schweizerischen Regelwerk zum Umgang mit
Bankkunden und dessen Anwendung durch die Banken und die Kontrolle durch die
Aufsichtsbehörden.“
Die in den letzten Monaten
aufgeflammte Kritik des Auslandes an der Schweiz hat andere Hintergründe: Die
westlichen Staaten haben sich, insbesondere im Verbund als G-20, mit ihren Konjunkturpaketen
übernommen. 1´000 Milliarden Franken beträgt das G-20 Hilfspaket, 800
Milliarden Dollar das aktuelle US-Konjunkturpaket, nachdem bereits die frühere
US-Regierung ein Hilfspaket von 700 Milliarden Dollar geschnürt hat. Es klaffen
gigantische Löcher in den Staatskassen. Die USA z.B. steuern auf ein Defizit
von 1´750 Milliarden Dollar zu. Entsprechend gross ist die Versuchung, mit einem
Angriff auf den Finanzplatz Schweiz neue Einnahmequellen zu erschliessen.
Der Bundesrat hat es versäumt,
rechtzeitig mit anderen Staaten ein Abwehrdispositiv gegen ausländische
Druckmanöver auszuarbeiten, insbesondere auch gegenüber der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). OECD-Kenner und
Strafrechtsprofessor Mark Pieth sagte an die Adresse des Bundesrates: „Bis
jetzt aber hat die Schweiz sich sehr defensiv an der Steuerdebatte beteiligt“
(Tages-Anzeiger, 18.3.2009). Nach den Attacken der USA im Zusammenhang mit den
nachrichtenlosen Vermögen in den 90er Jahren hätte es der Bundesrat eigentlich
besser wissen müssen.
Nun gilt es zu retten, was noch zu
retten ist. Wird die Volksinitiative angenommen, hat der Bundesrat allfällig
widersprechende Staatsverträge aufzukünden. Er könnte nicht mehr mit Doppelbesteuerungsabkommen
das Bankkundengeheimnis relativieren. Das Bankkundengeheimnis wäre gesichert.
Der
Bundesrat will dem Ausland künftig auch bei vermuteter Steuerhinterziehung
Amts- und Rechtshilfe auf Anfrage gewähren. Wer meint, mit dieser Kastration
des Schweizer Bankkundengeheimnisses sei der internationale Druck weg, täuscht
sich. Bereits im Jahr 2005 hat die EU das Bankkundengeheimnis anerkannt. Der
Bundesrat hält in der Botschaft zum Schengener-Abkommen voller Stolz fest: „Mit Blick auf den Finanzplatz kann
festgestellt werden, dass das Bankgeheimnis bei den direkten Steuern gewahrt
ist und damit ein wesentliches
Verhandlungsziel erreicht werden konnte“(BBl 2004 6002). Diese
„Garantie“ der EU war die Gegenleistung dafür, dass die Schweiz das
Bankkundengeheimnis bei den indirekten Steuern aufgehoben hat. Den Wert dieser EU-Garantie
sehen wir heute. Umso weniger Grund haben wir, die gegenwärtige Ruhe zwischen
den Stürmen als Entspannung zu verstehen. Früher oder später wird das Ausland
auch den automatischen Informationsaustausch mit Daten von Schweizer Bankkunden
verlangen. Zudem steht noch die Forderung der EU im Raum, den Steuerwettbewerb
in der Schweiz einzuschränken und die Holdingprivilegien gewisser Kantone
abzuschaffen. Es ist an der Zeit, die Strategie zu wechseln. Rückzugsgefechte
und Kapitulation auf Raten können nicht länger die bundesrätliche
Handlungsmaxime sein. Es braucht einen Wandel. Es braucht diese Volksinitiative.
|