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„In den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher
schweigen.“ (Friedrich der Grosse, König von Preussen, 1712-1786)
Die Justiz ist in
unserer von der Gewaltenteilung geprägten Vorstellung ein Ort, wo die Macht
durch das Recht gebrochen wird und der einzelne das Recht suchen kann, das ihm
zusteht. Was aber ist, wenn die Gerichtshöfe selbst zu Orten der Macht und des
Herrschens werden? Wenn Richter zu Feldherren im Dienste zentralstaatlicher
Machtausdehnung und Paragraphen zu deren Gewehren werden?
Denn Richter
begnügen sich heute je länger je weniger damit, Recht zu sprechen. Sie erheben
Anspruch auf politische Macht bzw. machen selbst Politik. Nicht nur in den USA
oder in Deutschland, sondern auch in der Schweiz. Besonders deutlich wurde
diese Politisierung der Justiz, als das Bundesgericht im Jahre 2003 die
Einbürgerung schweizweit kurzerhand zum Verwaltungsakt degradiert hat und damit
faktisch einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung geschaffen hat. Damit hat das
Bundesgericht ein traditionelles, bewährtes Verständnis der Einbürgerung als
demokratischen Akt über den Haufen geworfen. Mit dieser Neuinterpretation der
Bundesverfassung setzte das Bundesgericht insbesondere die Gemeindeautonomie
und die demokratischen Rechte der Bevölkerung in diesem Bereich praktisch
ausser Kraft. Neuster Sündenfall des Bundesgerichtes ist nun dessen Entscheid,
dass degressive Steuern bundesrechtswidrig sind. Bei Annahme der neuen
Bundesverfassung dachte niemand daran, dass mit dem selbstverständlich
klingenden Grundsatz „Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“
plötzlich die kantonale Steuerhoheit unterwandert wird. Wieder wird ein
bewährtes, allgemein akzeptiertes Prinzip, ein elementarer Ausdruck unseres
Föderalismus und als Steuerwettbewerb ein Erfolgsfaktor des
Wirtschaftsstandortes Schweiz mit Füssen getreten.
Der Obwaldner
Entscheid hat gezeigt, wozu die heutige Verfassungsgerichtsbarkeit, also die
gerichtliche Überprüfung von kantonalen Gesetzen auf ihre Verfassungsmässigkeit
durch das Bundesgericht, führt: Ein paar kleinkarierte Polit-Spiesser, denen
das Volk richtigerweise im politischen Prozess keine Aufmerksamkeit geschenkt
hat, nutzen den Weg ans Gericht als Möglichkeit, um nach verlorener
Volksabstimmung ihre Forderungen vielleicht noch über den Rechtsweg
verwirklichen zu können. Die Offenheit der Normen in der Verfassung gibt den
Bundesrichtern einen derart weiten Beurteilungsspielraum, dass die politischen
Fragen quasi neu aufgerollt werden können. Aus der Bundesverfassung kann man
ungestraft praktisch alles herauslesen. Anstatt also tausende kritische Bürger
mühsam für seine Position überzeugen zu müssen, reicht es, vor bestenfalls
sieben Rechtsgelehrten die Richtigkeit politischer Entscheide in Frage zu
stellen – abstrakt und ohne Praxisbezug, in einer Art abgehobener
Polit-Hermeneutik. So ganz unkompliziert und nicht selten von 68er zu 68er.
Es mag das Ego
eitler Rechtsgelehrter auf Dauer kränken, wenn sie fernab der politischen Macht
und fernab der öffentlichen Wahrnehmung „nur“ dazu da sind, um im Einzelfall
Recht zu sprechen. Aber genau dafür – und nur dafür – brauchen wir ein
Bundesgericht. Weil Richter eben die Aufgabe haben, Recht zu sprechen und nicht
Recht zu setzen, ist es auch vertretbar, dass sie vom Parlament und nicht etwa vom
Souverän gewählt werden. Zusehends wird Lausanne aber zu einem zweiten
Bundesbern, zu einem Abstellplatz verhinderter Politiker, die auf ihrem Weg an
die politische Macht irgend einmal die Abzweigung nach Bern verpasst haben.
Zusehends wird Lausanne zu einem Ort, wo hinter verschlossenen Türen und
abgeschirmt von praktisch jeder demokratischen Kontrolle ein kleines Gremium
staatlich alimentierter Polit-Juristen wichtige staatspolitische Fragen vorweg
entscheidet.
Dass das
Bundesgericht bis heute von öffentlicher Kritik weitgehend verschont bleibt und
eine Aura der unparteilichen Unfehlbarkeit geniesst, hat wesentlich mit der
Schweizer Geschichte zu tun. Bei der Errichtung des Bundesstaates 1848 ging es
darum, dass die damals starken Kantone nicht den jungen Bundesstaat Schweiz
sabotieren. Deshalb gab man dem Gericht die Möglichkeit, verfassungswidrige
kantonale Gesetze ausser Kraft zu setzen, um so das einheitliche Dach der
Rechtsordnung zu wahren. Diese Zeiten sind aber längst vorbei. Von den Kantonen
geht heute keine Gefahr mehr aus für die Existenz des Bundesstaates Schweiz –
im Gegenteil. Die Gefahr für den Bundesstaat kommt heute von oben. Das Gericht,
das durch seine Rechtsprechung die Tragweite von Verfassungsnormen aus- und
überdehnt und so letzten Endes neues Recht schafft, weitet die Macht des
Staates zusätzlich aus. Das Bundesgericht ist heute nicht Korrektiv für ein Problem,
sondern Teil des Problems selbst: Die Tatsache nämlich, dass der
(Zentral-)Staat immer mehr Kompetenzen und Befugnisse an sich reisst, auf
Kosten des Föderalismus und der direkten Demokratie.
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