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Polit-Juristerei hinter verschlossenen Türen


„In den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher schweigen.“ (Friedrich der Grosse, König von Preussen, 1712-1786)

Die Justiz ist in unserer von der Gewaltenteilung geprägten Vorstellung ein Ort, wo die Macht durch das Recht gebrochen wird und der einzelne das Recht suchen kann, das ihm zusteht. Was aber ist, wenn die Gerichtshöfe selbst zu Orten der Macht und des Herrschens werden? Wenn Richter zu Feldherren im Dienste zentralstaatlicher Machtausdehnung und Paragraphen zu deren Gewehren werden?

Denn Richter begnügen sich heute je länger je weniger damit, Recht zu sprechen. Sie erheben Anspruch auf politische Macht bzw. machen selbst Politik. Nicht nur in den USA oder in Deutschland, sondern auch in der Schweiz. Besonders deutlich wurde diese Politisierung der Justiz, als das Bundesgericht im Jahre 2003 die Einbürgerung schweizweit kurzerhand zum Verwaltungsakt degradiert hat und damit faktisch einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung geschaffen hat. Damit hat das Bundesgericht ein traditionelles, bewährtes Verständnis der Einbürgerung als demokratischen Akt über den Haufen geworfen. Mit dieser Neuinterpretation der Bundesverfassung setzte das Bundesgericht insbesondere die Gemeindeautonomie und die demokratischen Rechte der Bevölkerung in diesem Bereich praktisch ausser Kraft. Neuster Sündenfall des Bundesgerichtes ist nun dessen Entscheid, dass degressive Steuern bundesrechtswidrig sind. Bei Annahme der neuen Bundesverfassung dachte niemand daran, dass mit dem selbstverständlich klingenden Grundsatz „Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ plötzlich die kantonale Steuerhoheit unterwandert wird. Wieder wird ein bewährtes, allgemein akzeptiertes Prinzip, ein elementarer Ausdruck unseres Föderalismus und als Steuerwettbewerb ein Erfolgsfaktor des Wirtschaftsstandortes Schweiz mit Füssen getreten.

Der Obwaldner Entscheid hat gezeigt, wozu die heutige Verfassungsgerichtsbarkeit, also die gerichtliche Überprüfung von kantonalen Gesetzen auf ihre Verfassungsmässigkeit durch das Bundesgericht, führt: Ein paar kleinkarierte Polit-Spiesser, denen das Volk richtigerweise im politischen Prozess keine Aufmerksamkeit geschenkt hat, nutzen den Weg ans Gericht als Möglichkeit, um nach verlorener Volksabstimmung ihre Forderungen vielleicht noch über den Rechtsweg verwirklichen zu können. Die Offenheit der Normen in der Verfassung gibt den Bundesrichtern einen derart weiten Beurteilungsspielraum, dass die politischen Fragen quasi neu aufgerollt werden können. Aus der Bundesverfassung kann man ungestraft praktisch alles herauslesen. Anstatt also tausende kritische Bürger mühsam für seine Position überzeugen zu müssen, reicht es, vor bestenfalls sieben Rechtsgelehrten die Richtigkeit politischer Entscheide in Frage zu stellen – abstrakt und ohne Praxisbezug, in einer Art abgehobener Polit-Hermeneutik. So ganz unkompliziert und nicht selten von 68er zu 68er.

Es mag das Ego eitler Rechtsgelehrter auf Dauer kränken, wenn sie fernab der politischen Macht und fernab der öffentlichen Wahrnehmung „nur“ dazu da sind, um im Einzelfall Recht zu sprechen. Aber genau dafür – und nur dafür – brauchen wir ein Bundesgericht. Weil Richter eben die Aufgabe haben, Recht zu sprechen und nicht Recht zu setzen, ist es auch vertretbar, dass sie vom Parlament und nicht etwa vom Souverän gewählt werden. Zusehends wird Lausanne aber zu einem zweiten Bundesbern, zu einem Abstellplatz verhinderter Politiker, die auf ihrem Weg an die politische Macht irgend einmal die Abzweigung nach Bern verpasst haben. Zusehends wird Lausanne zu einem Ort, wo hinter verschlossenen Türen und abgeschirmt von praktisch jeder demokratischen Kontrolle ein kleines Gremium staatlich alimentierter Polit-Juristen wichtige staatspolitische Fragen vorweg entscheidet.

Dass das Bundesgericht bis heute von öffentlicher Kritik weitgehend verschont bleibt und eine Aura der unparteilichen Unfehlbarkeit geniesst, hat wesentlich mit der Schweizer Geschichte zu tun. Bei der Errichtung des Bundesstaates 1848 ging es darum, dass die damals starken Kantone nicht den jungen Bundesstaat Schweiz sabotieren. Deshalb gab man dem Gericht die Möglichkeit, verfassungswidrige kantonale Gesetze ausser Kraft zu setzen, um so das einheitliche Dach der Rechtsordnung zu wahren. Diese Zeiten sind aber längst vorbei. Von den Kantonen geht heute keine Gefahr mehr aus für die Existenz des Bundesstaates Schweiz – im Gegenteil. Die Gefahr für den Bundesstaat kommt heute von oben. Das Gericht, das durch seine Rechtsprechung die Tragweite von Verfassungsnormen aus- und überdehnt und so letzten Endes neues Recht schafft, weitet die Macht des Staates zusätzlich aus. Das Bundesgericht ist heute nicht Korrektiv für ein Problem, sondern Teil des Problems selbst: Die Tatsache nämlich, dass der (Zentral-)Staat immer mehr Kompetenzen und Befugnisse an sich reisst, auf Kosten des Föderalismus und der direkten Demokratie.


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