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Rauchverbote sind populär. Es besteht eine starke Antiraucherstimmung in der Gesellschaft. Teilweise haben sich die Raucher dies selbst zuzuschreiben. Etwa, wenn man sich von einem ignoranten Schloter im Restaurant das Essen vermiesen lassen muss.
Aber es ist nicht die Freiheit der Schloter, um die es hier geht. Es geht um die Restaurantbesitzer, die von ihrer Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit Gebrauch machen. Wenn sich ein Restaurantbesitzer entschliesst, dass in seinem eigenen Betrieb geraucht werden darf, so ist dies sein freier Entscheid und damit sein gutes Recht.
Denn auch wir gehen freiwillig in ein Restaurant und nehmen eine gewisse Beeinträchtigung unserer Gesundheit in Kauf. Das Servicepersonal mit Rauchverboten zu schützen, ist ein sympathischer Gedanke. Er berücksichtigt aber nicht, dass ein Grossteil des Servicepersonals selber raucht. Zudem müssen sich Arbeitnehmer auch in anderen Berufen gewissen gesundheitlichen Risiken aussetzen.
Problematisch ist schliesslich die Durchsetzbarkeit von Rauchverboten. Soll die Polizei, deren Bestände heute schon unterdotiert sind, etwa Ressourcen für Restaurantbespitzelungen investieren statt für Kriminalitätsbekämpfung?! Oder werden die Verbote von alleine eingehalten? In diesem Fall bräuchte es aber den staatlichen Zwangsapparat nicht. Privatinitiative würde völlig ausreichen.
Das Gastgewerbe geht übrigens durchaus auf die Bedürfnisse der Menschen ein. Immer mehr kreative Restaurantbesitzer schaffen in ihren Lokalitäten rauchfreie Zeiten oder Räume. Das ist zu begrüssen. Dass nicht noch mehr Restaurantbesitzer diese Initiative ergreifen, kann auch daran liegen, dass sie mit einem staatlichen Verbot rechnen.
Fazit: In Räumen, die dem Gemeinwesen gehören (z.B. Verwaltungsgebäude, Schulen) machen Rauchverbote Sinn. Aber die unternehmerischen Entscheide der Restaurantbesitzer in ihren Lokalitäten– auch wenn sie uns nicht passen – haben wir zu respektieren.
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