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Mittlerweile hat die Realität selbst in den
Lausanner Gerichtssälen Einzug gehalten. Religionsfreiheit erlaubt nicht alles.
Es gibt auch noch staatsbürgerliche Pflichten.
Eine tunesische Familie muslimischen
Glaubens aus Schaffhausen wollte ihre beiden Söhne (9- und 11-jährig) vom
Schwimmunterricht dispensieren lassen. Begründung: Der gemischtgeschlechtliche
Unterricht verstosse gegen islamische Glaubensgrundsätze, da die Söhne
leichtbekleidete Mädchen sehen können. Die Schulbehörden, der Erziehungsrat und
das kantonale Verwaltungsgericht wiesen das Gesuch ab mit dem Hinweis auf die
Integrationskraft der Schule und die Gleichstellung der Geschlechter. Sie stellten sich damit demonstrativ gegen
einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1993.
Jetzt haben die obersten Richter ihre
Praxis geändert. Die Schule darf religiös motivierte Dispens-Gesuche für den gemischtgeschlechtlichen
Schwimmunterricht wieder ablehnen – Glaubensfreiheit hin oder her. Besonders
aufschlussreich: Die Rechtsgelehrten bezogen sich bei der Urteilsbegründung auf
die Ansichten der Bevölkerung. Laut Bundesgericht haben die Integrationsanliegen
in der öffentlichen Diskussion in letzter Zeit zugenommen. Dagegen wollen sich
auch die obersten Richter nicht (mehr) stemmen.
1993 war halt Multikulturalismus noch
Trumpf: Alle Ethnien sollten glücklich nebeneinander leben und ohne das Primat
der abendländischen Werteordnung auskommen. Integrationszwang? Verstoss gegen
Menschenrechte!
Im Gefolge des 11. Septembers erlitt diese
Ideologie kollektiven Schiffbruch: Terroranschläge in den U-Bahnen Madrids und
Londons, Parallelgesellschaften in England, Holland und Deutschland, Ehrenmorde,
Ermordung des Islamkritikers Theo van Gogh etc. Auch wenn der Westen allen
Einwohnern ein Leben in Freiheit und materiellem Wohlstand ermöglicht, lässt
sich Extremismus nicht wegsozialisieren. Ohne abendländische Wertebasis fehlt
den Gesellschaften Westeuropas eine Basis für ein geordnetes Zusammenleben. Integration
muss deshalb eine Pflicht sein, nicht eine blosse Goodwill-Tätigkeit. Das war
schon immer so. In den fetten 90er-Wohlfühljahren ging diese Binsenwahrheit einfach
etwas in Vergessenheit.
Die geänderte Gerichtspraxis ist deshalb
auch vor diesem Hintergrund zu sehen. Behörden und Institutionen machen
Einwanderern wieder vermehrt klar: Integration gibt´s nicht zum Nulltarif.
Aber Achtung: Vielleicht freuen wir uns zu
früh. Der Anwalt der tunesischen Familie hat bereits angekündigt, das Urteil
weiterzuziehen vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
Strassburg. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sollen also die
nationalen Integrationspflichten ausgehebelt werden. Die EMRK zur Umgehung
nationalstaatlicher Kräfteverhältnisse heranzuziehen ist nicht neu. Im
Parlament greift Rot-grün wiederholt zur EMRK, um den Volkswillen umgehen zu
können, beispielsweise bei der Verwahrungsinitiative. Schutz für nicht therapierbare
Sexual- und Gewaltstraftäter: Durch die EMRK. Bald vielleicht Schutz für muslimische
Integrationsverweigerer: Durch die EMRK. Langsam drängt sich die Frage auf: Wem
nützt heute eigentlich diese EMRK?
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