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Integration vor Religion


Mittlerweile hat die Realität selbst in den Lausanner Gerichtssälen Einzug gehalten. Religionsfreiheit erlaubt nicht alles. Es gibt auch noch staatsbürgerliche Pflichten.

Eine tunesische Familie muslimischen Glaubens aus Schaffhausen wollte ihre beiden Söhne (9- und 11-jährig) vom Schwimmunterricht dispensieren lassen. Begründung: Der gemischtgeschlechtliche Unterricht verstosse gegen islamische Glaubensgrundsätze, da die Söhne leichtbekleidete Mädchen sehen können. Die Schulbehörden, der Erziehungsrat und das kantonale Verwaltungsgericht wiesen das Gesuch ab mit dem Hinweis auf die Integrationskraft der Schule und die Gleichstellung der Geschlechter.  Sie stellten sich damit demonstrativ gegen einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1993.

Jetzt haben die obersten Richter ihre Praxis geändert. Die Schule darf religiös motivierte Dispens-Gesuche für den gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht wieder ablehnen – Glaubensfreiheit hin oder her. Besonders aufschlussreich: Die Rechtsgelehrten bezogen sich bei der Urteilsbegründung auf die Ansichten der Bevölkerung. Laut Bundesgericht haben die Integrationsanliegen in der öffentlichen Diskussion in letzter Zeit zugenommen. Dagegen wollen sich auch die obersten Richter nicht (mehr) stemmen.

1993 war halt Multikulturalismus noch Trumpf: Alle Ethnien sollten glücklich nebeneinander leben und ohne das Primat der abendländischen Werteordnung auskommen. Integrationszwang? Verstoss gegen Menschenrechte!

Im Gefolge des 11. Septembers erlitt diese Ideologie kollektiven Schiffbruch: Terroranschläge in den U-Bahnen Madrids und Londons, Parallelgesellschaften in England, Holland und Deutschland, Ehrenmorde, Ermordung des Islamkritikers Theo van Gogh etc. Auch wenn der Westen allen Einwohnern ein Leben in Freiheit und materiellem Wohlstand ermöglicht, lässt sich Extremismus nicht wegsozialisieren. Ohne abendländische Wertebasis fehlt den Gesellschaften Westeuropas eine Basis für ein geordnetes Zusammenleben. Integration muss deshalb eine Pflicht sein, nicht eine blosse Goodwill-Tätigkeit. Das war schon immer so. In den fetten 90er-Wohlfühljahren ging diese Binsenwahrheit einfach etwas in Vergessenheit.

Die geänderte Gerichtspraxis ist deshalb auch vor diesem Hintergrund zu sehen. Behörden und Institutionen machen Einwanderern wieder vermehrt klar: Integration gibt´s nicht zum Nulltarif.

Aber Achtung: Vielleicht freuen wir uns zu früh. Der Anwalt der tunesischen Familie hat bereits angekündigt, das Urteil weiterzuziehen vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sollen also die nationalen Integrationspflichten ausgehebelt werden. Die EMRK zur Umgehung nationalstaatlicher Kräfteverhältnisse heranzuziehen ist nicht neu. Im Parlament greift Rot-grün wiederholt zur EMRK, um den Volkswillen umgehen zu können, beispielsweise bei der Verwahrungsinitiative. Schutz für nicht therapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter: Durch die EMRK. Bald vielleicht Schutz für muslimische Integrationsverweigerer: Durch die EMRK. Langsam drängt sich die Frage auf: Wem nützt heute eigentlich diese EMRK?


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