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Keine islamischen Machtsymbole auf Schweizer Boden!


Seit Anfang Mai läuft die eidgenössische Volksinitiative „gegen den Bau von Minaretten“. Die Reaktion der etablierten 68er-Politiker- und Juristenkaste kam postwendend: „offensichtlich undurchführbar“, „Angriff auf die Glaubensfreiheit“ „nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention“. Wie pawlow´sche Hunde reagieren die beamteten Berufsgutmenschen und schwingen die Moralkeule, sobald jemand der Anspruchshaltung von Ausländern, Muslimen oder Randgruppen Grenzen setzen will. Unsere Freiheitsrechte, einst Bollwerk gegen eine ausufernde Staatsmacht, werden heute je länger je mehr zur Anspruchsgrundlage fordernder Minderheiten umgemünzt: Mit dem Diskriminierungsverbot hat das Bundesrecht auf dem Latrinenweg einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung eingeführt. Mit der Religionsfreiheit setzen muslimische Elternpaare durch, dass ihre Töchter nicht den Schwimmunterricht besuchen müssen. Neuestens wird nun aus der Religionsfreiheit ein Grundrecht auf Minarettbauten abgeleitet.

Minarettgesuche sind bisher in Wangen bei Olten, Langenthal und Wil eingereicht worden. In Genf, Zürich und Winterthur gibt es bereits Minarette und in Bern soll für 60-80 Millionen Fr. das schweizweit grösste Islam-Zentrum gebaut werden. Muslime geben sich heute offenbar nicht mehr damit zufrieden, ihre Religion frei ausüben zu können, sondern stellen im Namen der Religionsfreiheit zusehends auch Ansprüche an die Gesellschaft bzw. wollen ihre Religion gegen aussen demonstrieren. Was aber ist eigentlich Inhalt der Religionsfreiheit?

Dieses in Art. 15 der Bundesverfassung statuierte Recht gewährt jedem, seine Religion frei wählen und ausüben zu können. Der Islam basiert auf fünf Säulen: Dem Glaubensbekenntnis, dem Gebet, der Almosensteuer, dem Fasten im Monat Ramadan und der Pilgerfahrt nach Mekka einmal im Leben. Die Freiheit der Religionsausübung bedeutet damit bezogen auf den Islam das Praktizieren dieser fünf Säulen. Ein Minarett ist dafür nicht nötig. Dies sagt auch Farhad Afshar, Präsident der Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (Kios): „Ein Minarett ist nicht zwingend.“

Da ein Minarett nicht nötig ist, um den Islam zu praktizieren, untersteht es auch nicht dem Schutz der Religionsfreiheit. In Tat und Wahrheit ist das Minarett ein politisches Symbol, ein Symbol für den Machtanspruch des Islams in einem gewissen Gebiet. Der heutige türkische Ministerpräsident Recep Tayyin Erdogan, damals noch Bürgermeister von Istanbul, sagte im Jahre 1997, einen türkischen Dichter zitierend: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten."

Man wolle nur ein „symbolisches“ Minarett, aber keinen Muezzin, der 5x pro Tag lautstark zum Gebet ruft. So versuchen Vertreter der islamischen Glaubensgemeinschaften die verunsicherte Bevölkerung zu beruhigen. Wer aber mit der Religionsfreiheit den Bau eines Minaretts legitimiert, wird sich früher oder später mit der Forderung konfrontiert sehen, auch einen Muezzin zur Ausübung der Religion gutheissen zu müssen.

Oft wird argumentiert, man dürfe nicht Minarette verbieten und Kirchtürme als Symbol des Christentums erlauben. Dieser Vergleich ist indes unzulässig. Erstens ist ein Kirchturm im Gegensatz zum Minarett Ausdruck der hier verwurzelten christlich-abendländischen Tradition. Zudem ist der christliche Kirchturm ein Symbol einer Religion, die sich heute auf die Seelsorge beschränkt und keinen weltlichen Machtanspruch mehr stellt. Der Islam jedoch macht keinen Unterschied zwischen Staat und Religion, und das Minarett steht folglich nicht nur für einen religiösen, sondern auch einen politischen Machtanspruch. Dies verträgt sich in keiner Weise mit dem Laizismus, eine besonders wichtige Errungenschaft unserer westlichen Zivilisation.

Letztlich geht es um eine simple Abwägung, die uns alle betrifft und sich nicht auf einzelne Gemeinden beschränkt: Auf der einen Seite steht das Demonstrationsbedürfnis der muslimischen Glaubensgemeinschaften, auf der anderen Seite die Tatsache, dass wir hier in einem christlich-abendländisch geprägten Kulturkreis leben. Religiös-politische Machtansprüche des Islams sind Fremdkörper und gefährden letztlich auch den sozialen Frieden. Diese Gefahr für den sozialen Frieden ist besonders in Wangen bei Olten akut. Der dortige Baugesuch stellende türkisch-kulturelle Verein ist nämlich Mitglied der „grauen Wölfe“. Bei den „grauen Wölfen“ handelt es sich um eine rechtsextremistische militante türkische Vereinigung.

Die europäischen Staaten üben gegenüber fremden Religionen ein schier schrankenloses Mass an Toleranz. Wohin eine solche Toleranz führt, sehen wir derzeit in unseren Nachbarstaaten: In Frankreich machen „eingebürgerte Nicht-Franzosen“ ganze Vorstadtviertel zu rechtsfreien Räumen. In Holland wurde der Islamkritiker Theo van Gogh von einem fanatischen Islamisten erstochen, Islamkritiker sind auf Polizeischutz angewiesen. Toleranz gegenüber Muslimen geht heute schon so weit, dass sich Politiker reihenweise entschuldigen, wenn eine dänische Zeitung Mohammed-Karikaturen abdruckt. Politiker entschuldigen sich also heute dafür, dass eine Zeitung von ihrer Meinungsfreiheit, dem Kernstück der abendländischen Demokratie, Gebrauch gemacht hat: Hurra, wir kapitulieren! Wenn Sie, liebe Leserinnen und Leser, nicht kapitulieren wollen, so unterschreiben Sie bitte umgehend die eidgenössische Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!


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