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Seit Anfang Mai läuft die
eidgenössische Volksinitiative „gegen den Bau von Minaretten“. Die Reaktion der
etablierten 68er-Politiker- und Juristenkaste kam postwendend: „offensichtlich
undurchführbar“, „Angriff auf die Glaubensfreiheit“ „nicht vereinbar mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention“. Wie pawlow´sche Hunde reagieren die
beamteten Berufsgutmenschen und schwingen die Moralkeule, sobald jemand der
Anspruchshaltung von Ausländern, Muslimen oder Randgruppen Grenzen setzen will.
Unsere Freiheitsrechte, einst Bollwerk gegen eine ausufernde Staatsmacht,
werden heute je länger je mehr zur Anspruchsgrundlage fordernder Minderheiten
umgemünzt: Mit dem Diskriminierungsverbot hat das Bundesrecht auf dem
Latrinenweg einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung eingeführt. Mit der
Religionsfreiheit setzen muslimische Elternpaare durch, dass ihre Töchter nicht
den Schwimmunterricht besuchen müssen. Neuestens wird nun aus der
Religionsfreiheit ein Grundrecht auf Minarettbauten abgeleitet.
Minarettgesuche sind bisher in
Wangen bei Olten, Langenthal und Wil eingereicht worden. In Genf, Zürich und
Winterthur gibt es bereits Minarette und in Bern soll für 60-80 Millionen Fr. das
schweizweit grösste Islam-Zentrum gebaut werden. Muslime geben sich heute
offenbar nicht mehr damit zufrieden, ihre Religion frei ausüben zu können,
sondern stellen im Namen der Religionsfreiheit zusehends auch Ansprüche an die
Gesellschaft bzw. wollen ihre Religion gegen aussen demonstrieren. Was aber ist
eigentlich Inhalt der Religionsfreiheit?
Dieses in Art. 15 der
Bundesverfassung statuierte Recht gewährt jedem, seine Religion frei wählen und
ausüben zu können. Der Islam basiert auf fünf Säulen: Dem Glaubensbekenntnis,
dem Gebet, der Almosensteuer, dem Fasten im Monat Ramadan und der Pilgerfahrt
nach Mekka einmal im Leben. Die Freiheit der Religionsausübung bedeutet damit bezogen
auf den Islam das Praktizieren dieser fünf Säulen. Ein Minarett ist dafür nicht
nötig. Dies sagt auch Farhad Afshar, Präsident der Koordination Islamischer
Organisationen Schweiz (Kios): „Ein Minarett ist nicht zwingend.“
Da ein Minarett nicht nötig ist, um den Islam zu
praktizieren, untersteht es auch nicht dem Schutz der Religionsfreiheit. In Tat
und Wahrheit ist das Minarett ein politisches Symbol, ein Symbol für den
Machtanspruch des Islams in einem gewissen Gebiet. Der heutige türkische
Ministerpräsident Recep Tayyin Erdogan, damals noch Bürgermeister von Istanbul,
sagte im Jahre 1997, einen türkischen Dichter zitierend: „Die Demokratie ist nur der
Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere
Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die
Gläubigen unsere Soldaten."
Man wolle nur ein „symbolisches“
Minarett, aber keinen Muezzin, der 5x pro Tag lautstark zum Gebet ruft. So
versuchen Vertreter der islamischen Glaubensgemeinschaften die verunsicherte
Bevölkerung zu beruhigen. Wer aber mit der Religionsfreiheit den Bau eines
Minaretts legitimiert, wird sich früher oder später mit der Forderung
konfrontiert sehen, auch einen Muezzin zur Ausübung der Religion gutheissen zu
müssen.
Oft wird argumentiert, man dürfe
nicht Minarette verbieten und Kirchtürme als Symbol des Christentums erlauben.
Dieser Vergleich ist indes unzulässig. Erstens ist ein Kirchturm im Gegensatz
zum Minarett Ausdruck der hier verwurzelten christlich-abendländischen
Tradition. Zudem ist der christliche Kirchturm ein Symbol einer Religion, die
sich heute auf die Seelsorge beschränkt und keinen weltlichen Machtanspruch
mehr stellt. Der Islam jedoch macht keinen Unterschied zwischen Staat und
Religion, und das Minarett steht folglich nicht nur für einen religiösen,
sondern auch einen politischen Machtanspruch. Dies verträgt sich in keiner
Weise mit dem Laizismus, eine besonders wichtige Errungenschaft unserer
westlichen Zivilisation.
Letztlich geht es um eine simple Abwägung, die uns alle
betrifft und sich nicht auf einzelne Gemeinden beschränkt: Auf der einen Seite steht
das Demonstrationsbedürfnis der muslimischen Glaubensgemeinschaften, auf der
anderen Seite die Tatsache, dass wir hier in einem christlich-abendländisch geprägten
Kulturkreis leben. Religiös-politische Machtansprüche des Islams sind
Fremdkörper und gefährden letztlich auch den sozialen Frieden.
Diese Gefahr für den sozialen Frieden ist besonders in Wangen bei Olten akut.
Der dortige Baugesuch stellende türkisch-kulturelle Verein ist nämlich Mitglied
der „grauen Wölfe“. Bei den „grauen Wölfen“ handelt es sich um eine
rechtsextremistische militante türkische Vereinigung.
Die europäischen Staaten üben
gegenüber fremden Religionen ein schier schrankenloses Mass an Toleranz. Wohin eine
solche Toleranz führt, sehen wir derzeit in unseren Nachbarstaaten: In
Frankreich machen „eingebürgerte Nicht-Franzosen“ ganze Vorstadtviertel zu
rechtsfreien Räumen. In Holland wurde der Islamkritiker Theo van Gogh von einem
fanatischen Islamisten erstochen, Islamkritiker sind auf Polizeischutz
angewiesen. Toleranz gegenüber Muslimen geht heute schon so weit, dass sich
Politiker reihenweise entschuldigen, wenn eine dänische Zeitung
Mohammed-Karikaturen abdruckt. Politiker entschuldigen sich also heute dafür,
dass eine Zeitung von ihrer Meinungsfreiheit, dem Kernstück der abendländischen
Demokratie, Gebrauch gemacht hat: Hurra, wir kapitulieren! Wenn Sie, liebe
Leserinnen und Leser, nicht kapitulieren wollen, so unterschreiben Sie bitte
umgehend die eidgenössische Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
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