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Die Volksinitiative gegen den Bau
von Minaretten gibt nicht nur in der Schweiz zu reden. Auch das Ausland mischt
sich ein. Die Organisation der islamischen Konferenz (OIC), die aus 57 Staaten
bestehende Dachorganisation islamischer Staaten, verlangte kürzlich in einer
diplomatischen Note Auskunft über die Minarettinitiative. OIC-Generalsekretär
Ekmeleddin Ihsanoglu zeigte sich an einem Treffen mit Bundesrätin Calmy-Rey in
Madrid beunruhigt über das Volksbegehren. Auch einzelne islamische Staaten
forderten anlässlich der Botschafterkonferenz 2007 Informationen an über die
Initiative.
Wie reagierte die offizielle
Schweiz auf solche Druckmanöver? Calmy-Rey übte sich in beschwichtigenden Entschuldigungsmanövern
und prophezeite ein Scheitern der Initiative: Man dürfe auf die Urteilskraft
des Schweizervolkes vertrauen. Die diplomatische Note der OIC beantwortete Maurice
Darier, der Schweizer Botschafter in Saudi-Arabien. Dieser wies darauf hin,
dass sich mehrere Bundesräte sowie eine „bedeutende Anzahl“ von Parteien, Verbänden
und Rechtsexperten kritisch zur Initiative geäussert hatten. Zudem stellte er offenbar
die Ungültigkeit der Initiative in Aussicht.
Ein solches Verhalten zeugt von
Respektlosigkeit gegenüber der direkten Demokratie. Die Stimmbürger hierzulande
haben das Recht, sich aktiv mit Volksinitiativen am politischen Geschehen zu
beteiligen. Sie müssen es sich insbesondere nicht gefallen lassen, von ihrer
eigenen Aussenministerin als urteilsunfähig beschimpft zu werden. Ebenso wenig
ist es Aufgabe eines Botschafters, die Gültigkeit von Volksbegehren zu
beurteilen. Darüber entscheidet ausschliesslich das Parlament.
Geradezu grotesk mutet dieser
aussenpolitische Kniefall der offiziellen Schweiz an, wenn man sich die OIC
etwas näher anschaut. Schon ein Blick auf die Mitgliedstaaten macht skeptisch: Gründungsmitglieder
sind z.B. Saudi-Arabien, Pakistan und der Iran – alles Staaten mit
vorzivilisatorischen Menschenrechtsstandards. 1990 haben die OIC-Mitglieder die
„Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ verabschiedet. In der Präambel betonen
die OIC-Mitglieder „die kulturelle und historische
Rolle der islamischen Umma, die von Gott als die beste Nation geschaffen wurde
(…).“ Weiter ist in Art. 22 lit. a zu lesen: „Jeder Mensch hat das Recht auf
freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt.“
Art. 24 macht klar: „Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung
genannt wurden, unterstehen der islamischen Scharia.“ Die Kairoer Erklärung der
Menschenrechte ist also in zentralen Punkten eine islamgerechte Relativierung
der Menschenrechte.
Die Einmischung der OIC in fremde innerstaatliche Angelegenheiten
ist übrigens keine Seltenheit. Schon bei den in Dänemark publizierten
Mohammed-Karikaturen protestierte die OIC. Ebenso kritisierte sie die
Regensburger Rede von Papst Benedikt XVI. Dieser wagte es nämlich, in seiner
Rede eine islamkritische Aussage des byzantinischen Kaisers Manuel II. Palaiologos zu erwähnen.
Die OIC fordert ständig Respekt vor dem Islam. Selbst aber ist sie
nicht bereit, westliche Grundwerte wie Redefreiheit zu respektieren.
Wer – wie die OIC – den Menschenrechten nur eine islamkonforme
Rumpf-Existenz zugesteht, sollte sich mit dem moralisierenden Zeigefinger
zurückhalten. Dies müssten sich auch Bundesrätin Calmy-Rey und Botschafter
Darier vergegenwärtigen, bevor sie sich vor diesem Gremium zu rechtfertigen
beginnen. Man darf sich kaum vorstellen, wie Calmy-Reys Reaktion ausgefallen
wäre, wenn die Schweiz und nicht Dänemark Zielscheibe islamischer Proteste
gewesen wäre. Passend zur Appeasement-Diplomatie des Departementes des Äussern
(EDA) wäre etwa folgende Antwort gewesen: Man dürfe in Zukunft auf die
Urteilsfähigkeit der Schweizer Bevölkerung vertrauen, dass diese den Islam nicht
mehr kritisieren werde.
Verfassungsmässig garantierte Volksrechte soll der Schweizer
Stimmbürger frei und ohne politische Druck- und Behinderungsmanöver wahrnehmen
können. Das haben Islam-Organisationen zu respektieren; und das EDA auch.
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