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Schweizer Bürgerrecht: Ehre, wem Ehre gebührt


Patrick Freudiger, Stadtrat Langenthal und Mitglied Initiativkomitee „Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern“

Im vergangenen Jahr wurden im Kanton Bern fast 2´000 Personen eingebürgert. Das entspricht z.B. ungefähr der Gemeinde Wangen a.A. Allein die Städte Bern und Biel bürgerten 328 bzw. 216 Personen ein. Die kantonale Einbürgerungsstatistik wird angeführt von Gesuchstellern aus Serbien und Montenegro (313), gefolgt von Gesuchstellern aus Sri Lanka (216), Deutschland (157), dem Kosovo (146), Mazedonien (141), Bosnien-Herzegowina (137) und der Türkei (136). Nicht mit eingerechnet sind die erleichterten Einbürgerungen.

Die Einbürgerung sollte die Folge einer gelungenen Integration sein und nicht auf Vorschuss erteilt werden. Die Realität zeigt indes ein anderes Bild: Namentlich grössere Gemeinden verteilen den Schweizer Pass allzu grosszügig. Andererseits leidet heute auch das Einbürgerungsverfahren an sich an einem gravierenden Mangel: Seitdem sich das Bundesgericht  im Jahr 2003 selbst zum Gesetzgeber gemacht hat und für Einbürgerungsentscheide eine Begründung verlangt, sind Einbürgerungsverfahren zum Juristenfutter geworden. Der gesunde Menschenverstand kommt zu kurz. Die Angst vor einem Beschwerdeverfahren wird immer mehr ausschlaggebender Faktor im Einbürgerungsverfahren. Die Folge ist klar: Im Zweifelsfall wird eingebürgert.

Hier setzt nun die aktuelle Volksinitiative „Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern“ der Jungen SVP Kanton Bern an. Sie verlangt zwingend einige Mindestanforderungen, die jede für sich erfüllt sein muss, damit jemand eingebürgert werden kann. Das schafft Rechtssicherheit. Denn die heutigen Vorgaben im Bürgerrechtsgesetz sind oftmals zu allgemein gehalten oder schlicht ungenügend. Zudem werden sie durch die kantonalen Einbürgerungsrichtlinien noch zusätzlich verwässert. Konkret verlangt die Initiative insbesondere:

  • Ein lebenslängliches Einbürgerungsverbot für Verbrecher oder Straffällige, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind. Die Initiative schafft damit einen zusätzlichen (und mit Blick auf die Kriminalstatistik auch nötigen) Abschreckungseffekt.
  • Wer von der Sozialhilfe abhängig ist bzw. entsprechende Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat, wird nicht eingebürgert. Heute gilt demgegenüber gemäss den schon erwähnten kantonalen Einbürgerungsrichtlinien noch folgender Grundsatz: „Fehlendes Einkommen und Vermögen allein stellen keinen Abweisungsgrund für die Einbürgerung dar“ (Ziff. VI c 4, S. 22). Eine derartige Sozialromantik ist fehl am Platz. Die Einbürgerung ist kein Menschenrecht. Auch für die Schweiz muss ein Mehrwert bestehen.
  • Wer keine guten Kenntnisse einer Amtssprache hat, wird nicht eingebürgert. Die seit Kurzem in der Einbürgerungsverordnung vorgesehenen Sprachtests bedeuten zwar eine Verbesserung, gehen aber zu wenig weit. Es reicht nicht, auf Deutsch ein Bier im Restaurant bestellen zu können. Kompromisse sind hier fehl am Platz. Dies gilt umso mehr, als heute immer noch zu grosszügige Ausnahmeregelungen bei den Sprachanforderungen bestehen: Namentlich bei Personen, die das sprachliche Anforderungsprofil trotz absolviertem Sprachkurs nicht erreicht haben, ist das Vorgehen nach wie vor „von Fall zu Fall festzulegen“ (Art. 11b Abs. 8 der Einbürgerungsverordnung). Wer also heute eine Amtssprache nicht ausreichend beherrscht, kann je nach Gemeinde trotzdem noch mit einer Einbürgerung rechnen. Solchen Schlupflöchern schiebt unsere Initiative einen Riegel.
  • Wer sich einbürgern lassen will, kann in Zukunft an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Da ist es vertretbar, wenn wir für eine Einbürgerung staatspolitische Grundkenntnisse verlangen. Derartige Grundkenntnisse spielen heute bei der Erteilung des Bürgerrechts kaum eine Rolle. Nur gerade eine Teilnahme an einem Einbürgerungskurs wird verlangt. Das Volksbegehren gibt sich nicht mit Kursbesuchen zufrieden und verlangt stattdessen nachweislich ausreichende Kenntnisse.
  • Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene gehören nicht eingebürgert. Wer nur vorläufig hier ist, für den ist die Schweiz nicht Lebensmittelpunkt. Diese Selbstverständlichkeit ist heute leider nicht Realität im Berner Einbürgerungsprozess. Die Initiative verlangt deshalb: Nur wer eine Niederlassungsbewilligung hat und damit die Voraussetzungen zu einem dauerhaften Verbleib erfüllt, kann mit einer Einbürgerung rechnen.

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Einbürgerungsgesuche können auch gestützt auf weitere Gründe abgelehnt werden. Das Volksbegehren will deshalb ein für allemal in der Verfassung klarstellen: „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.“

Mit Ihrer Unterstützung der Volksinitiative „Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern“ helfen Sie mit, dem Schweizer Bürgerrecht wieder den Stellenwert zu verleihen, den es verdient. Der Schweizer Pass ist ein Privileg, keine Hundemarke. Er darf nur an Personen erteilt werden, welche ihre Integration auch wirklich nachgewiesen haben: Ehre, wem Ehre gebührt.


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