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Patrick Freudiger, Stadtrat
Langenthal und Mitglied Initiativkomitee „Keine Einbürgerung von Verbrechern
und Sozialhilfeempfängern“
Im vergangenen Jahr wurden im Kanton
Bern fast 2´000 Personen eingebürgert. Das entspricht z.B. ungefähr der
Gemeinde Wangen a.A. Allein die Städte Bern und Biel bürgerten 328 bzw. 216
Personen ein. Die kantonale Einbürgerungsstatistik wird angeführt von
Gesuchstellern aus Serbien und Montenegro (313), gefolgt von Gesuchstellern aus
Sri Lanka (216), Deutschland (157), dem Kosovo (146), Mazedonien (141),
Bosnien-Herzegowina (137) und der Türkei (136). Nicht mit eingerechnet sind die
erleichterten Einbürgerungen.
Die Einbürgerung sollte die Folge
einer gelungenen Integration sein und nicht auf Vorschuss erteilt werden. Die
Realität zeigt indes ein anderes Bild: Namentlich grössere Gemeinden verteilen
den Schweizer Pass allzu grosszügig. Andererseits leidet heute auch das Einbürgerungsverfahren
an sich an einem gravierenden Mangel: Seitdem sich das Bundesgericht im Jahr 2003 selbst zum Gesetzgeber gemacht
hat und für Einbürgerungsentscheide eine Begründung verlangt, sind
Einbürgerungsverfahren zum Juristenfutter geworden. Der gesunde Menschenverstand
kommt zu kurz. Die Angst vor einem Beschwerdeverfahren wird immer mehr
ausschlaggebender Faktor im Einbürgerungsverfahren. Die Folge ist klar: Im
Zweifelsfall wird eingebürgert.
Hier setzt nun die aktuelle Volksinitiative
„Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern“ der Jungen SVP Kanton
Bern an. Sie verlangt zwingend einige Mindestanforderungen, die jede für sich
erfüllt sein muss, damit jemand eingebürgert werden kann. Das schafft
Rechtssicherheit. Denn die heutigen Vorgaben im Bürgerrechtsgesetz sind oftmals
zu allgemein gehalten oder schlicht ungenügend. Zudem werden sie durch die
kantonalen Einbürgerungsrichtlinien noch zusätzlich verwässert. Konkret verlangt
die Initiative insbesondere:
- Ein
lebenslängliches Einbürgerungsverbot für Verbrecher oder Straffällige, die zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind. Die Initiative
schafft damit einen zusätzlichen (und mit Blick auf die Kriminalstatistik auch
nötigen) Abschreckungseffekt.
- Wer von der
Sozialhilfe abhängig ist bzw. entsprechende Leistungen nicht vollumfänglich
zurückbezahlt hat, wird nicht eingebürgert. Heute gilt demgegenüber gemäss den
schon erwähnten kantonalen Einbürgerungsrichtlinien noch folgender Grundsatz: „Fehlendes Einkommen und Vermögen allein stellen keinen Abweisungsgrund
für die Einbürgerung dar“
(Ziff. VI c 4, S. 22). Eine derartige Sozialromantik ist fehl am Platz. Die
Einbürgerung ist kein Menschenrecht. Auch für die Schweiz muss ein Mehrwert
bestehen.
- Wer keine guten Kenntnisse einer Amtssprache hat,
wird nicht eingebürgert. Die seit Kurzem in der Einbürgerungsverordnung
vorgesehenen Sprachtests bedeuten zwar eine Verbesserung, gehen aber zu wenig
weit. Es reicht nicht, auf Deutsch ein Bier im Restaurant bestellen zu können. Kompromisse
sind hier fehl am Platz. Dies gilt umso mehr, als heute immer noch zu
grosszügige Ausnahmeregelungen bei den Sprachanforderungen bestehen: Namentlich
bei Personen, die das sprachliche Anforderungsprofil trotz absolviertem
Sprachkurs nicht erreicht haben, ist das Vorgehen nach wie vor „von Fall zu
Fall festzulegen“ (Art. 11b Abs. 8 der Einbürgerungsverordnung). Wer also heute
eine Amtssprache nicht ausreichend beherrscht, kann je nach Gemeinde trotzdem noch
mit einer Einbürgerung rechnen. Solchen Schlupflöchern schiebt unsere Initiative
einen Riegel.
- Wer sich
einbürgern lassen will, kann in Zukunft an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen.
Da ist es vertretbar, wenn wir für eine Einbürgerung staatspolitische Grundkenntnisse
verlangen. Derartige Grundkenntnisse spielen heute bei der Erteilung des
Bürgerrechts kaum eine Rolle. Nur gerade eine Teilnahme an einem
Einbürgerungskurs wird verlangt. Das Volksbegehren gibt sich nicht mit Kursbesuchen
zufrieden und verlangt stattdessen nachweislich ausreichende Kenntnisse.
- Asylsuchende
und vorläufig Aufgenommene gehören nicht eingebürgert. Wer nur vorläufig hier
ist, für den ist die Schweiz nicht Lebensmittelpunkt. Diese Selbstverständlichkeit
ist heute leider nicht Realität im Berner Einbürgerungsprozess. Die Initiative
verlangt deshalb: Nur wer eine Niederlassungsbewilligung hat und damit die
Voraussetzungen zu einem dauerhaften Verbleib erfüllt, kann mit einer Einbürgerung
rechnen.
Die Aufzählung ist nicht
abschliessend. Einbürgerungsgesuche können auch gestützt auf weitere Gründe
abgelehnt werden. Das Volksbegehren will deshalb ein für allemal in der
Verfassung klarstellen: „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.“
Mit Ihrer Unterstützung der Volksinitiative
„Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern“ helfen Sie mit,
dem Schweizer Bürgerrecht wieder den Stellenwert zu verleihen, den es verdient.
Der Schweizer Pass ist ein Privileg, keine Hundemarke. Er darf nur an Personen
erteilt werden, welche ihre Integration auch wirklich nachgewiesen haben: Ehre,
wem Ehre gebührt.
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