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Einwanderung schadet der Schweiz


Bei der Abstimmung über die Ost-Personenfreizügigkeit geht es nur um die Frage der freien Einwanderung. Die anderen sechs Dossiers der Bilateralen I, darunter der für die Wirtschaft wichtige Abbau technischer Handelshemmnisse, sind bereits auf die neuen EU-Staaten ausgeweitet. Eine Kündigung scheint unwahrscheinlich, da dies in der EU Einstimmigkeit erfordern würde. Ein reichlich unwahrscheinliches Szenario, wenn man die EU in ihrem derzeitigen Zustand betrachtet.

Im Hinblick auf die Abstimmung über die Ost-Personenfreizügigkeit wird daher oftmals behauptet, ohne Einwanderung könne die Schweiz nicht mehr überleben. Diese These ist seit einiger Zeit von kompetenter Stelle widerlegt worden: So kamen einerseits das holländische Central Plaan Bureau (CPB), das dem Wirtschaftsministerium angegliedert ist, und das Münchner Ifo-Institut, genauer Hans-Werner Sinn (der zur Zeit wohl renommierteste Ökonom Deutschlands) andererseits zum ernüchternden Schluss: Einwanderung nützt in erster Linie dem Einwanderer und nicht dem Staat. Erst nach 25 Jahren beginnt der durchschnittliche Einwanderer für den Staat zu rentieren. Bis dahin sind aber 80% der Einwanderer schon wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt oder verstorben. Eine fünfköpfige Familie in Deutschland kostet den Staat in den ersten 10 Jahren rund 120´000 Euro. Dies sind Durchschnittswerte. Hochqualifizierte Immigranten oder etwa Spitzensportler sind meistens ein Gewinn für den Staat von Beginn weg. Schädlich ist aber die Massenimmigration. Hier sind viele Einwanderer unqualifiziert und haben eine geringere Aussicht auf Arbeitsstellen. Diese Einwanderer belasten den Staat mit Kosten im Sozialversicherungswesen (Arbeitslosen- und Invalidenversicherung, Gesundheitswesen). Sie müssen integriert werden, was vor allem bei kulturfremden Ausländern zu hohen Kosten im Bildungswesen führt. Nicht zuletzt werden einige dieser Ausländer auch kriminell, so dass auch hier wieder Kosten anfallen.

Die Verhältnisse in Deutschland und den Niederlanden sind mit denjenigen in der Schweiz durchaus vergleichbar. Auch die Schweiz hat eine sehr offene Einwanderungspraxis, welche die Massenimmigration fördert. Heute beträgt der Anteil der erwerbstätigen Ausländer an der Brutto-Einwanderung (u.a. dank grosszügiger Regelungen im Familiennachzug) gerade noch 30,2%. 1990 waren es noch über 50%. Mit der Personenfreizügigkeit wird die Massenimmigration weiter gefördert: Jeder Ausländer, der Aussicht auf eine Stelle hat, erhält eine Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre, auch wenn er arbeitslos wird. Seine Familie (sogar Grosseltern und Enkelkinder) erhält ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Einwanderung, selbst wenn der Immigrant für diese nicht aufkommen kann. Zudem kann jeder als Selbstständigerwerbender in die Schweiz kommen.

Es ist schade, dass die hiesigen Medien diese brisanten Ergebnisse kaum aufgenommen haben. Ebenso getraut sich offenbar niemand, den Nutzen der Migration auch einmal in einer spezifisch schweizerischen Studie festzuhalten. Offensichtlich will man die Zustimmung zur Ost-Personenfreizügigkeit nicht gefährden.

 


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