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Bei der Abstimmung über die
Ost-Personenfreizügigkeit geht es nur um die Frage der freien Einwanderung. Die
anderen sechs Dossiers der Bilateralen I, darunter der für die Wirtschaft
wichtige Abbau technischer Handelshemmnisse, sind bereits auf die neuen
EU-Staaten ausgeweitet. Eine Kündigung scheint unwahrscheinlich, da dies in der
EU Einstimmigkeit erfordern würde. Ein reichlich unwahrscheinliches Szenario,
wenn man die EU in ihrem derzeitigen Zustand betrachtet.
Im Hinblick auf die Abstimmung über die
Ost-Personenfreizügigkeit wird daher oftmals behauptet, ohne Einwanderung könne
die Schweiz nicht mehr überleben. Diese These ist seit einiger Zeit von
kompetenter Stelle widerlegt worden: So kamen einerseits das holländische
Central Plaan Bureau (CPB), das dem Wirtschaftsministerium angegliedert ist,
und das Münchner Ifo-Institut, genauer Hans-Werner Sinn (der zur Zeit wohl renommierteste
Ökonom Deutschlands) andererseits zum ernüchternden Schluss: Einwanderung nützt
in erster Linie dem Einwanderer und nicht dem Staat. Erst nach 25 Jahren
beginnt der durchschnittliche Einwanderer für den Staat zu rentieren. Bis dahin
sind aber 80% der Einwanderer schon wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt oder
verstorben. Eine fünfköpfige Familie in Deutschland kostet den Staat in den
ersten 10 Jahren rund 120´000 Euro. Dies sind Durchschnittswerte.
Hochqualifizierte Immigranten oder etwa Spitzensportler sind meistens ein
Gewinn für den Staat von Beginn weg. Schädlich ist aber die Massenimmigration. Hier
sind viele Einwanderer unqualifiziert und haben eine geringere Aussicht auf
Arbeitsstellen. Diese Einwanderer belasten den Staat mit Kosten im
Sozialversicherungswesen (Arbeitslosen- und Invalidenversicherung,
Gesundheitswesen). Sie müssen integriert werden, was vor allem bei
kulturfremden Ausländern zu hohen Kosten im Bildungswesen führt. Nicht zuletzt
werden einige dieser Ausländer auch kriminell, so dass auch hier wieder Kosten
anfallen.
Die Verhältnisse in Deutschland und den
Niederlanden sind mit denjenigen in der Schweiz durchaus vergleichbar. Auch die
Schweiz hat eine sehr offene Einwanderungspraxis, welche die Massenimmigration
fördert. Heute beträgt der Anteil der erwerbstätigen Ausländer an der
Brutto-Einwanderung (u.a. dank grosszügiger Regelungen im Familiennachzug)
gerade noch 30,2%. 1990 waren es noch über 50%. Mit der Personenfreizügigkeit
wird die Massenimmigration weiter gefördert: Jeder Ausländer, der Aussicht auf
eine Stelle hat, erhält eine Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre, auch wenn er
arbeitslos wird. Seine Familie (sogar Grosseltern und Enkelkinder) erhält
ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Einwanderung, selbst wenn der Immigrant für
diese nicht aufkommen kann. Zudem kann jeder als Selbstständigerwerbender in
die Schweiz kommen.
Es ist schade, dass die hiesigen Medien diese
brisanten Ergebnisse kaum aufgenommen haben. Ebenso getraut sich offenbar
niemand, den Nutzen der Migration auch einmal in einer spezifisch
schweizerischen Studie festzuhalten. Offensichtlich will man die Zustimmung zur
Ost-Personenfreizügigkeit nicht gefährden.
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